Der Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) wird bei der Berechnung des Pflegepersonalquotienten gemäß § 137j SGB V benötigt, der das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zum Pflegeaufwand eines Krankenhauses beschreibt. Der Pflegeaufwand am Standort eines Krankenhauses wird mit Hilfe des Katalogs zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand ermittelt. § 137j SGB V sieht eine jährliche Aktualisierung des Pflegelast-Katalogs vor. Darüber hinaus ist der Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand auch gemäß § 137i SGB V jährlich weiterzuentwickeln. Der Katalog weist für alle vollstationären Fallpauschalen des aG-DRG-Katalogs für 2025 und die über „Hybrid-DRGs“ vergüteten Leistungen ein tagesbezogenes Relativgewicht für den Pflegeaufwand eines Patienten aus. Details werden in den „Erläuterungen zum Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) – Version 2025“ ausführlich beschrieben.
Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) Version 2025