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12.12.2024

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2025 in Höhe von 1,73 € pro Fall vereinbart. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,36 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,37 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


11.12.2024

Ab sofort stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2025 zur Verfügung.


10.12.2024

Die Vertragsparteien haben zum 11.10.2024 die PIA-Dokumentations-Vereinbarung aktualisiert. Die Lesefassung der PIA-Dokumentations-Vereinbarung mit Stand zum 11.10.2024 stellen wir ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung.


04.12.2024

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die PEPP-Version 2025 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


04.12.2024

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die aG-DRG-Version 2025 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


04.12.2024

Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2025 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2025 zur Verfügung.


04.12.2024

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2025 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


29.11.2024

Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des PEPP-Systems" (PEPP-Vorschlagsverfahren) für das Jahr 2026 wird am 29. November 2024 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.  

Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.


29.11.2024

Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems für das Jahr 2026“ (G-DRG- Vorschlagsverfahren für 2026) wird am 29. November 2024 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.


25.11.2024

Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Datensatzes nach § 21 KHEntgG werden kontinuierlich Anpassungen an den Regelungen zur Datenübermittlung aufgrund von Gesetzesänderungen und Vereinbarungen eingearbeitet.

Zum einen sind gemäß Medizinforschungsgesetz vom 23.10.2024 die Informationen über die Teilnahme an dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 136c Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beschlossenen gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäuser zu übermitteln (ab Datenlieferung gem. § 21 Abs. 3b Nr. 3 KHEntgG, dritte unterjährige Datenlieferung 2024).

Zum anderen sind gemäß Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) vom 22.03.2024 und dem Medizinforschungsgesetz Informationen über die Leistungsgruppen zu erfassen (ab Datenlieferung gem. § 21 Abs. 1 KHEntgG für das Datenjahr 2024 sowie Datenlieferung nach § 21 Abs. 3b KHEntgG und Datenlieferung nach § 21 Abs. 7 KHEntgG für das Datenjahr 2025).

Ab sofort stellen wir Ihnen die Fortschreibung des Datensatzes nach § 21 KHEntgG hier zur Verfügung.



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