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04.11.2024

Ab sofort stellen wir Ihnen die aktuelle Übersicht der CCL-Matrix-Änderungen für das Jahr 2025 bereit.


31.10.2024

Der Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) wird bei der Berechnung des Pflegepersonalquotienten gemäß § 137j SGB V benötigt, der das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zum Pflegeaufwand eines Krankenhauses beschreibt. Der Pflegeaufwand am Standort eines Krankenhauses wird mit Hilfe des Katalogs zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand ermittelt. § 137j SGB V sieht eine jährliche Aktualisierung des Pflegelast-Katalogs vor. Darüber hinaus ist der Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand auch gemäß § 137i SGB V jährlich weiterzuentwickeln. Der Katalog weist für alle vollstationären Fallpauschalen des aG-DRG-Katalogs für 2025 und die über „Hybrid-DRGs“ vergüteten Leistungen ein tagesbezogenes Relativgewicht für den Pflegeaufwand eines Patienten aus. Details werden in den „Erläuterungen zum Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) – Version 2025“ ausführlich beschrieben.

Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) Version 2025


31.10.2024

Gemäß § 137j Abs. 1 Satz 9 SGB V hat das InEK unter Angabe des Namens und der Kennzeichen nach § 293 Abs. 1 und 6 SGB V eine vergleichende Zusammenstellung der für jeden Standort eines Krankenhauses ermittelten Pflegepersonalquotienten bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Der Pflegepersonalquotient beschreibt gem. § 137j Abs. 1 Satz 1 SGB V das Verhältnis der Anzahl des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zum Pflegeaufwand eines Krankenhauses. Zum besseren Verständnis wird in der vergleichenden Zusammenstellung das Verhältnis aus Pflegeaufwand geteilt durch die Pflegekräfte, also der Kehrwehrt angegeben.  

Vergleichende Zusammenstellung der Pflegepersonalquotienten im Jahr 2024


31.10.2024

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die PEPP-Version 2024/2025 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


31.10.2024

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die aG-DRG-Version 2024/2025 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


30.10.2024

Der Antrag zu dem anhängigen Verfahren S20240003 „Kodierung einer Bakteriämie: Wie wird eine vorliegende Infektion (z.B. Erysipel) mit Bakteriämie verschlüsselt?“ ist auf der Internetseite des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG unter www.schlichtungsausschuss-19khg.de verfügbar.


21.10.2024

Gemäß § 3 der Obduktionsvereinbarung ist das Kalkulationsergebnis für die durchschnittlichen Kosten einer Obduktion zu veröffentlichen.

Das aktuelle Kalkulationsergebnis stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


14.10.2024

Nach Abschluss der Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene stellen wir Ihnen den Fallpauschalen-Katalog 2025 , den Pflegeerlöskatalog 2025 sowie die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen 2025 nebst Klarstellungen zur Verfügung.


14.10.2024

Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnte der PEPP-Entgeltkatalog für 2025 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden, die wir Ihnen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen.


14.10.2024

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) für das Jahr 2025 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.



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