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04.01.2021

Mit der Freischaltung des Portals kann der Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung von den durch den Gesetzgeber benannten Institutionen angerufen werden. Die Antragsstellung erfolgt online unter Schlichtungsausschuss. Nähere Informationen zur Antragstellung sind der Vereinbarung über die Bildung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG, der Geschäftsordnung für den Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG sowie der Verfahrensbeschreibung zu entnehmen, die ebenfalls online verfügbar sind.


18.12.2020

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des PEPP-Systems 2021 sowie den PEPP-Browser 2021 mit den Kalkulationsergebnissen für das PEPP-Entgeltsystem zur Verfügung.


18.12.2020

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems 2021 sowie den aG-DRG-Report-Browser 2021 mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.


18.12.2020

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2021 Kompaktversion stellen wir ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2021 zur Verfügung. 


16.12.2020

Mit den acht Entscheidungen der siebten Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 02.12.2020 sind fristgerecht Entscheidungen zu allen 69 zwischen der Sozialmedizinischen Expertengruppe Vergütung und Abrechnung der Medizinischen Dienste (SEG-4) und dem Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (FoKA) bis zum 31. Dezember 2019 als strittig festgestellten Kodierempfehlungen getroffen worden.

Entscheidungen des Schlichtungsausschusses 


11.12.2020

Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2021 Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2021 zur Verfügung.


07.12.2020

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2021 unverändert in Höhe von 1,66 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,40 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,26 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung. 


04.12.2020

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2021 stellen wir ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung. 


04.12.2020

Ab sofort stellen wir ihnen die aktualisierten Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für das Jahr 2021 bereit.


04.12.2020

Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2021 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2021 zur Verfügung



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