Gemäß § 137i SGB V ist der Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand zum Zwecke der Differenzierung der Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen jährlich weiterzuentwickeln. Der Pflegelast-Katalog wird darüber hinaus auch bei der Berechnung des Pflegepersonalquotienten gemäß § 137j SGB V benötigt, der das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zum Pflegeaufwand eines Krankenhauses beschreibt. Auch § 137j SGB V sieht eine jährliche Aktualisierung des Pflegelast-Katalogs vor. Der Katalog weist für alle vollstationären Fallpauschalen des DRG-Katalogs für 2021 ein tagesbezogenes Relativgewicht für den Pflegeaufwand eines Patienten aus. Details werden in den „Erläuterungen zum Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) – Version 2021“ ausführlich beschrieben.
Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) Version 2021