Mit der Freischaltung des Portals kann der Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung von den durch den Gesetzgeber benannten Institutionen angerufen werden. Die Antragsstellung erfolgt online unter Schlichtungsausschuss. Nähere Informationen zur Antragstellung sind der Vereinbarung über die Bildung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG, der Geschäftsordnung für den Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG sowie der Verfahrensbeschreibung zu entnehmen, die ebenfalls online verfügbar sind.