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18.12.2020

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2021 Kompaktversion stellen wir ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2021 zur Verfügung. 


16.12.2020

Mit den acht Entscheidungen der siebten Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 02.12.2020 sind fristgerecht Entscheidungen zu allen 69 zwischen der Sozialmedizinischen Expertengruppe Vergütung und Abrechnung der Medizinischen Dienste (SEG-4) und dem Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (FoKA) bis zum 31. Dezember 2019 als strittig festgestellten Kodierempfehlungen getroffen worden.

Entscheidungen des Schlichtungsausschusses 


11.12.2020

Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2021 Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2021 zur Verfügung.


07.12.2020

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2021 unverändert in Höhe von 1,66 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,40 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,26 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung. 


04.12.2020

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2021 stellen wir ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung. 


04.12.2020

Ab sofort stellen wir ihnen die aktualisierten Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für das Jahr 2021 bereit.


04.12.2020

Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2021 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2021 zur Verfügung


02.12.2020

Durch die Änderung des § 24 KHG im „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (BGBl. 18.11.2020) wurde eine Verpflichtung zu einer weiteren unterjährigen Lieferung von Daten gem. § 21 KHEntgG zum 15. Januar 2021 eingefügt. Im Bereich Datenlieferung gem. § 24 KHG stellen wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung.

Häufig auftretende Fragen haben wir Ihnen in einer FAQ zusammengestellt.


30.11.2020

Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems für das Jahr 2022“ (G-DRG-Vorschlagsverfahren für 2022) wird am 30. November 2020 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.


30.11.2020

Das Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des PEPP-Systems (PEPP-Vorschlagsverfahren) für das Jahr 2022 wird am 30. November 2020 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.  

Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.



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