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22.06.2023
Übermittlung der Testate zum Pflegebonus gem. § 26e KHG
Ab sofort können die für die Sonderleistung gem. § 26e KHG anspruchsberechtigten Krankenhäuser die Testate des Wirtschaftsprüfers zur zweckentsprechenden Mittelverwendung gem. § 26e Abs. 8 Satz 1 KHG über das DropBox-Verfahren des InEK-Datenportals an das InEK übermitteln. Für weiterführende Informationen beachten Sie bitte unsere FAQ.