Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Datensatzes nach § 21 KHEntgG werden kontinuierlich Anpassungen an den Regelungen zur Datenübermittlung aufgrund von Gesetzesänderungen und Vereinbarungen eingearbeitet.
Zum einen sind gemäß Medizinforschungsgesetz vom 23.10.2024 die Informationen über die Teilnahme an dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 136c Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beschlossenen gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäuser zu übermitteln (ab Datenlieferung gem. § 21 Abs. 3b Nr. 3 KHEntgG, dritte unterjährige Datenlieferung 2024).
Zum anderen sind gemäß Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) vom 22.03.2024 und dem Medizinforschungsgesetz Informationen über die Leistungsgruppen zu erfassen (ab Datenlieferung gem. § 21 Abs. 1 KHEntgG für das Datenjahr 2024 sowie Datenlieferung nach § 21 Abs. 3b KHEntgG und Datenlieferung nach § 21 Abs. 7 KHEntgG für das Datenjahr 2025).
Ab sofort stellen wir Ihnen die Fortschreibung des Datensatzes nach § 21 KHEntgG hier zur Verfügung.