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02.02.2024

Ab sofort steht Ihnen das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Bestätigung des Jahresabschlussprüfers 2023 gem. § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG zur Verfügung. Weitere Informationen zur Datenübermittlung sowie die „Festlegungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom 20.04.2023“ finden Sie zudem hier.


01.02.2024

Ab sofort steht Ihnen für die Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2023 im InEK-Datenportal die Möglichkeit zur Übermittlung der Jahresmeldung für das Jahr 2023 an das InEK zur Verfügung.


01.02.2024

Ab sofort steht Ihnen das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Angaben nach der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2024 (Quartalsmeldungen für das Jahr 2024) zur Verfügung.


31.01.2024

Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 Abs.1 KHEntgG für das Datenjahr 2023.


30.01.2024

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 3 der NUB-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser zum Herunterladen zur Verfügung.


30.01.2024

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 4 der NUB-PEPP-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 4 BPflV mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser zum Herunterladen zur Verfügung.


08.01.2024

Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2021 stehen Ihnen ab sofort deutschlandweit und je Bundesland zum Herunterladen zur Verfügung (Stand 31.12.2023).


08.01.2024

Die Informationen zum Erfolg der verpflichteten Krankenhäuser gem. § 4 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation für das Datenjahr 2022 stehen ab sofort zur Verfügung


08.01.2024

Ab sofort stellen wir Ihnen eine FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2024 zur Verfügung. Außerdem stellen wir Ihnen Ausfüllhinweise zur Umsetzung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung (Quartalsmeldungen) zur Verfügung.


08.01.2024

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweis-Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2024 konsentiert.



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