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14.10.2024

Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2023/2025 stellen wir ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


14.10.2024

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2023/2025 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


14.10.2024

Die Liste der DRGs mit einem Sachkostenanteil von mehr als 2/3 gem. der Vereinbarung zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags für 2025 steht ab sofort zur Verfügung.


14.10.2024

Gemäß § 24b Abs. 4 SGB V übernimmt bei vollstationärer Vornahme des Abbruchs die Krankenkasse nicht die mittleren Kosten der Leistungen nach Abs. 4 S. 1 und 2 für den Tag, an dem der Abbruch vorgenommen wird. Das InEK ermittelt die Kosten gesondert und veröffentlicht das Ergebnis jährlich auf seiner Internetseite. Die mittleren Kosten für einen stationären Schwangerschaftsabbruch an einem Pflegetag für das Jahr 2025 betragen 778,28 €.


14.10.2024

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die aG-DRG-Version 2023/2025 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


14.10.2024

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die PEPP-Version 2023/2025 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


02.10.2024

Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2022 stehen Ihnen ab sofort deutschlandweit und je Bundesland zum Herunterladen zur Verfügung (Stand 30.09.2024).


30.09.2024

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben sich am 26. September 2024 kurzfristig auf die Vergütung des Arzneimittels „Nirsevimab“, das seit kurzem zur Vorbeugung von schweren Infektionen durch das RS-Virus empfohlen wird, geeinigt. Dazu wurde im Fallpauschalen-Katalog 2024 in Anlage 2 das Zusatzentgelt ZE176 eingefügt. Die entsprechende Ergänzungsvereinbarung zur FPV und den aktualisierten Fallpauschalen-Katalog 2024 stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


02.09.2024

Ab sofort können Sie NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2025 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.


02.09.2024

Ab sofort können Sie NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV für 2025 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-PEPP-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.



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