Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2017 in Höhe von 1,30 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,04 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,26 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.