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03.02.2017

Ab sofort stellen wir Ihnen den Bogen zur Meldung bzw. Korrekturmeldung des DRG-Systemzuschlags 2017 sowie das Anschreiben an die Krankenhäuser zum Herunterladen zur Verfügung.


01.02.2017

Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2016.


27.01.2017

Ab sofort stellen wir Ihnen die aggregierten Daten aus der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2015 mittels G-DRG Browser zur Verfügung.


27.01.2017

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 3 der NUB-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen (Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG) mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich "Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden" zum Herunterladen zur Verfügung. Für das Verfahren des Jahres 2017 enthalten die Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG erstmals für die im Rahmen des Verfahrens nach § 6 Abs. 2 KHEntgG angefragten Methoden/Leistungen Informationen bezüglich § 137h Abs. 1 Satz 1 SGB V.


13.01.2017

Ab sofort stellen wir Ihnen die aktuellen Dateien für den Bereich der Endoskopie bereit.


21.12.2016

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des PEPP-Systems 2017 sowie den PEPP-Browser 2017 mit den Kalkulationsergebnissen für das PEPP-Entgeltsystem 2017 zur Verfügung.


21.12.2016

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2017 sowie den G-DRG-Report-Browser 2017 mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.


14.12.2016

Ab sofort stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2017 zur Verfügung.


13.12.2016

Ab sofort stellen wir Ihnen die Fortschreibung des Datensatzes für die Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2016 zum 31.03.2017 zur Verfügung.


13.12.2016

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2017 in Höhe von 1,30 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,04 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,26 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.



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