Aktuelles


Barrierefreie Version

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

20.10.2017

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2016/2018 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2018 zur Verfügung.


20.10.2017

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die PEPP-Version 2016/2018 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


20.10.2017

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die G-DRG-Version 2016/2018 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


20.10.2017

Die Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2017, für die für 2018 keine Anfrage erforderlich ist, stellen wir Ihnen im Bereich Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2017 zur Verfügung.


20.10.2017

Gemäß § 24b Abs. 4 SGB V übernimmt bei vollstationärer Vornahme des Abbruchs die Krankenkasse nicht die mittleren Kosten der Leistungen nach Abs. 4 S. 1 und 2 für den Tag, an dem der Abbruch vorgenommen wird. Das DRG-Institut ermittelt die Kosten gesondert und veröffentlicht das Ergebnis jährlich in Zusammenhang mit dem Entgeltsystem nach § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes.

Die mittleren Kosten für einen stationären Schwangerschaftsabbruch an einem Pflegetag betragen 639,14€.


06.10.2017

Die Nachweise zur Personalausstattung nach der Psych-Personalnachweis-Vereinbarung sind nach gesetzlicher Vorgabe an das InEK und die anderen Vertragsparteien nach § 11 BPflV zu übermitteln. Für die Übermittlung an das InEK steht Ihnen ab sofort das InEK Datenportal zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Psych-Personalnachweis-Vereinbarung sowie dem Handbuch zum Datenportal.


06.10.2017

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) für das Jahr 2018 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.


06.10.2017

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) für das Jahr 2018 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.


02.10.2017

Leistungserbringende Krankenhäuser mit einer Fallzahl bis einschließlich der Median-Fallzahl der DRGs I68D und/oder I68E, welche im kommenden Jahr die nicht abgesenkten Bewertungsrelationen abrechnen dürfen, müssen eine Fallzahl-Meldung vornehmen und sich auf eine entsprechende Liste von Krankenhäusern setzen lassen. Die erforderliche Meldung ist ab sofort über das InEK Datenportal möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite sowie im (Handbuch zum) InEK Datenportal. Eine Meldung auf anderem Wege ist nicht mehr möglich.


26.09.2017

Ab sofort steht die Videoaufzeichnung mit dem vollständigen Ablauf der zweiten Ziehung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation zur Verfügung.



seitenübergreifender Abschnitt