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02.01.2018

Ab sofort stellen wir Ihnen die Klarstellungen und die ergänzenden Fallbeispiele der Selbstverwaltungspartner zur PEPPV 2018 zum Herunterladen zur Verfügung.


22.12.2017

Ab sofort stellen wir Ihnen die Fortschreibung des Datensatzes für die Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2017 zum 31.03.2018 zur Verfügung


20.12.2017

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2018 sowie den G-DRG-Report-Browser 2018 mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.


20.12.2017

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des PEPP-Systems 2018 sowie den PEPP-Browser 2018 mit den Kalkulationsergebnissen für das PEPP-Entgeltsystem 2018 zur Verfügung.


15.12.2017

Ab sofort stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2018 zur Verfügung.


14.12.2017

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2018 in Höhe von 1,31 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,02 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,29 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


08.12.2017

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2018 Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2018 zur Verfügung.


08.12.2017

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2018 Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2018 zur Verfügung.


30.11.2017

Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2019“ (G-DRG- Vorschlagsverfahren für 2019) wird am 30. November 2017 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.


30.11.2017

Das Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des PEPP-Systems (PEPP-Vorschlagsverfahren) für das Jahr 2019 wird am 30. November 2017 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.  

Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.



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