Aufgrund eines technischen Fehlers wurden nicht alle Krankenhaus-Institutskennzeichen (IK), für die stellvertretend innerhalb eines Krankenhausverbundes NUB-Anfragen gestellt wurden, in den ursprünglich versandten Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG ausgewiesen. Dieser Fehler führte in der Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG zu einem zu geringen Ausweis von Anfragen je Methode/Leistung.
Die aktualisierte Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG (NUB) für 2009 können Sie ab sofort hier herunterladen.