Gemäß § 4 der Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG (Psych-Entgeltsystem) ist für die Entwicklung und Anwendung eines leistungsgerechten Entgeltsystems die Kodierung zu vereinheitlichen. Um eine einheitliche Anwendung der Diagnosen- und Prozedurenklassifikation zu ermöglichen, vereinbaren die Vertragspartner Kodierrichtlinien. Die erste Ausfertigung dieser Richtlinien wird zur Anwendung und Schulung ab dem 13.01.2010 veröffentlicht.
Die anliegenden Kodierrichtlinien (DKR-Psych) wurden inhaltlich abschließend zwischen den Partnern der Selbstverwaltung abgestimmt. Das Beteiligungsverfahren nach § 17d Abs. 3 KHG ist erfolgt.
Die vertraglichen Regelungen zu dem Inkraftsetzen der Kodierrichtlinien werden derzeit noch zwischen den Vertragspartnern abgestimmt.
Zur frühzeitigen Information werden die Kodierrichtlinien bereits vorab bereitgestellt.