Die Kalkulationsvereinbarung regelt das Zusammenspiel zwischen Kalkulationskrankenhaus und InEK auf vertraglicher Ebene. Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Auslegung redaktioneller Schwachstellen Schwierigkeiten im Miteinander und damit für die Gesamtheit der Kalkulation herauf beschwören kann. Zur Sicherung der Kalkulation hat sich das InEK in Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene daher entschieden, die Kalkulationsvereinbarung zu aktualisieren und die redaktionellen Schwachstellen zu beseitigen. Für die große Mehrzahl der Krankenhäuser mit einer Vereinbarung bedeutet die diesbezügliche Anpassung des Vereinbarungstextes keine Veränderung. Im Zuge der Aktualisierung wurde die Kalkulationsvereinbarung auch insgesamt redaktionell auf einen neuen Stand gebracht. So werden nunmehr die Bestandteile einer vollständigen Datenlieferung im Rahmen der Kalkulationsteilnahme ausdrücklich genannt und die etablierten Lieferfristen aufgeführt. Die Regelungen zur pauschalierten Vergütung wurden inhaltlich strukturiert und vollständig in den Vereinbarungstext integriert.
Die aktualisierten Dokumente finden Sie im Bereich Kalkulation. Krankenhäuser mit bestehender Vereinbarung wurden zwecks Austauschs der Kalkulationsvereinbarung bereits angeschrieben; sie brauchen aufgrund dieser Information nicht tätig zu werden.