Aktuelles


Bildschirmansicht

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

19.12.2019

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2020 sowie den G-DRG-Report-Browser 2020 mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.


18.12.2019

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) haben sich auf Erläuterungen zur Kodierrichtlinie 1001s Maschinelle Beatmung verständigt.


12.12.2019

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2020 in Höhe von 1,66 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,40 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,26 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung. 


11.12.2019

Ab sofort stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2020 zur Verfügung.


05.12.2019

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2020 Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2020 zur Verfügung.


05.12.2019

Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2020 Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2020 zur Verfügung.


04.12.2019

Am 04.12.2019 wurde die Fortschreibung des §-21-Datensatzes unter Berücksichtigung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen fertiggestellt. Die aktuelle Fassung für die Datenübermittlung zum 31.03.2020 (Datenjahr 2019) stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


02.12.2019

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweisvereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2020 konsentiert.


29.11.2019

Das Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des PEPP-Systems (PEPP-Vorschlagsverfahren) für das Jahr 2021 wird am 29. November 2019 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.  

Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.


29.11.2019

Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems für das Jahr 2021“ (G-DRG- Vorschlagsverfahren für 2021) wird am 29. November 2019 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.



seitenübergreifender Abschnitt