Kodierrichtlinien


Bildschirmansicht

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) für das Jahr 2021 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst. Diese wurden in ihrer überarbeiteten Version am 22.09.2020 verabschiedet.

seitenübergreifender Abschnitt