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02.12.2019

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweisvereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2020 konsentiert.


29.11.2019

Das Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des PEPP-Systems (PEPP-Vorschlagsverfahren) für das Jahr 2021 wird am 29. November 2019 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.  

Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.


29.11.2019

Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems für das Jahr 2021“ (G-DRG- Vorschlagsverfahren für 2021) wird am 29. November 2019 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.


28.11.2019

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2020 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


28.11.2019

Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2020 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2020 zur Verfügung.


28.11.2019

Ab sofort stellen wir Ihnen die aktualisierten Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für das Jahr 2020 bereit.


27.11.2019

Die Liste der zertifizierten Grouper für die PEPP-Version 2020 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung laufend aktualisiert.


27.11.2019

Die Liste der zertifizierten Grouper für die aG-DRG-Version 2020 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung laufend aktualisiert.


26.11.2019

Ab heute können Sie im InEK-Datenportal krankenhausbezogene Auswertungen zum Psych-Krankenhausvergleich durchführen.


19.11.2019

Ab sofort steht Ihnen für die Umsetzung der PpUGV 2020 im InEK-Datenportal die Möglichkeit zur Übermittlung von Änderungsmeldungen (Umbenennungen oder strukturelle Veränderungen nach § 5 Abs. 4 PpUGV) zur Verfügung.



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