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09.10.2023
Pflegebudget: Veröffentlichung der „Festlegungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom 09.10.2023“ zur Übermittlung der Daten durch die Krankenkassen, die Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG sind
Gemäß der gesetzlichen Vorgabe (§ 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG) wurde vom InEK im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen am 09.10.2023 eine Vereinbarung zu den „Festlegungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom 09.10.2023“ konsentiert, welche hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Festlegungen finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich Pflegebudget 2023.