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22.01.2014

Wie angekündigt, stellen wir Ihnen ab sofort das Erratum zum Definitionshandbuch G-DRG-Version 2014 zum Herunterladen zur Verfügung


20.01.2014

Im Rahmen der jährlichen Anpassung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) wurde unter anderem im Bereich der Geburtshilfe die Kodierung der Hauptdiagnose O80 Spontangeburt eines Einlings neu gefasst. Aufgrund eines Logikfehlers im Algorithmus der Basis-DRG O60 Vaginale Entbindung besteht die Möglichkeit, dass Patientinnen mit nach für 2014 gültiger DKR korrekt dokumentierter Hauptdiagnose O80 innerhalb der Basis-DRG O60 in Abhängigkeit der patientenindividuellen Situation ggf. nicht korrekt gruppiert werden. Um missverständliche Konstellationen im Abrechnungsverkehr bei vaginalen Entbindungen im Jahr 2014 und damit ggf. einhergehende kontroverse Kodierdiskussionen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern zu vermeiden, ist eine entsprechende Logikanpassung im DRG-Grouper-Algorithmus für 2014 erforderlich.

Diese Konstellation betrifft Patientinnen, bei denen trotz Vorliegens einer komplizierenden Hauptdiagnose oder komplizierender Komplikationen die Hauptdiagnose O80 Spontangeburt eines Einlings verschlüsselt werden kann, was auf unkorrigiertem Stand des DRG-Groupers für 2014 zu einer Eingruppierung in die DRG O60D führen würde. Nach der jetzt vorgenommenen Präzisierung ist eine Eingruppierung in die DRGs O60A-D je nach Schweregrad der Fälle möglich. In den Gesamtdaten des Jahres 2012 betrifft diese Präzisierung weniger als 20 Fälle. Die Klarstellung erfolgt daher in erster Linie, um potentielle Kodierprobleme in 2014 zu vermindern und zu vermeiden, dass diese zu korrigierende Eingruppierungsvorschrift zu verändertem Kodierverhalten und vermehrten Kodierstreitigkeiten führt.

Der Vollständigkeit halber haben wir in derselben Aktualisierung des DRG-Groupers für 2014 eine unpräzise Formulierung hinsichtlich der Zählweise verwendeter Koronarstents in den PTCA-Basis-DRGs präzise formuliert. Die Ergänzung im Bereich der PTCA-DRGs betrifft Fälle, die in zwei verschiedenen Sitzungen in einem Aufenthalt jeweils genau zwei Koronarstents des jeweils gleichen Typs erhalten haben. Diese Konstellation wurde bisher vom DRG-Grouper für 2014 nicht als „hochkomplexe Intervention“ im Sinne der Basis-DRGs F56 Perkutane Koronarangioplastie mit hochkomplexer Intervention […] bzw. F24 Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose und hochkomplexer Intervention […] gewertet – im Gegensatz zur Implantation von 3 Stents in einer Sitzung oder von 2 + 1 + 1 Stent. Hiervon dürften nach Analysen des InEK deutschlandweit zu diesem Zeitpunkt weniger als 50 Fälle betroffen sein.

Die DRG-Übergangs-Grouper 2012/2014 bzw. 2013/2014 benötigen keine Anpassung, da sie keine Abrechnungsrelevanz besitzen und die Anzahl der insgesamt betroffenen Fälle als gering einzuschätzen ist. Die Aktualisierung des DRG-Grouper-Algorithmus hat keine Auswirkungen auf die Bewertungsrelationen der Basis-DRG O60 Vaginale Entbindung sowie der betroffenen DRGs in der MDC 05 Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems.

Angesichts der sehr begrenzten Auswirkungen der jetzt angepassten Gruppierungslogik für 2014 ist aus Sicht des InEK daher ratsam und geboten bis zur Auslieferung der aktualisierten DRG-Grouper-Software eine Abrechnung der entlassenen Patienten mit den bereits ausgelieferten zertifizierten Groupern der G-DRG-Version 2014 weiterhin durchzuführen. Die bereits für 2014 abgerechneten Fälle der DRG O60D sowie Fälle der betroffenen PTCA-Konstellationen, die weit überwiegend in den Basis-DRGs F52 Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose […] und F58 Perkutane Koronarangioplastie eingruppiert werden, sollten nach Auslieferung der aktualisierten DRG-Grouper-Software neugruppiert und falls notwendig mit korrigierter Rechnung an den Kostenträger übermittelt werden.

Das Zertifizierungsverfahren für die aktualisierten DRG-Grouper im Abrechnungsverkehr ist bereits abgeschlossen. Hinsichtlich der Auslieferung der aktualisierten DRG-Grouper-Software können wir Ihnen keine Auskunft erteilen.

Im Laufe der Woche werden wir Ihnen auf unserer Internetseite das aktualisierte Definitionshandbuch G-DRG-Version 2014 sowie ein Erratum zum Definitionshandbuch zum Herunterladen zur Verfügung stellen.


20.01.2014

Bedauerlicherweise enthält der G-DRG-Fallpauschalen-Katalog für 2014 einen redaktionellen Fehler. In der DRG L62C Neubildungen der Harnorgane ohne äußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre wurde in Spalte 13 keine Kennzeichnung für die Ausnahme von der Wiederaufnahmeregelung gesetzt. Da die L62C eine Fallpauschale zur Vergütung von Behandlungsfällen mit bösartiger Neubildung ist, muss jedoch eine entsprechende Kennzeichnung gesetzt werden. Weitere Änderungen sind von der Aktualisierung nicht betroffen. Die korrigierte Fassung des Fallpauschalen-Kataloges für 2014 stellen wir Ihnen ab sofort zum Herunterladen zur Verfügung. Sollte ein bereits mit der DRG-Fallpauschale L62C abgerechneter Fall nach den Abrechnungsbestimmungen zusammengeführt worden sein, empfehlen wir die Neugruppierung und Abrechnung unter Berücksichtigung der Kennzeichnung als Fallpauschale mit Ausnahme von der Wiederaufnahmeregelung.


17.01.2014

Ab sofort stellen wir Ihnen die nach Bundesländern differenzierte Aufstellung der Krankenhäuser mit Kalkulationsvereinbarung zur Verfügung.


18.12.2013

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2014 sowie die G-DRG V2012/2014 Report-Browser mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.


18.12.2013

Ergänzend zu den bisherigen Browser-Veröffentlichungen stellen wir Ihnen hiermit die Report-Browser G-DRG V2011/2013 und G-DRG V2012 Browser 2011 § 21 KHEntgG bereit, in denen die Reiter bezüglich Hauptdiagnose, Nebendiagnosen und Prozeduren alle Diagnose- bzw. Prozedurenkodes, die je DRG mindestens vier Fälle repräsentieren, anzeigen. Die Beschränkung auf die 20 häufigsten Kodes je DRG entfällt somit.


17.12.2013

Ab sofort stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2014 zur Verfügung.


10.12.2013

Ab sofort stellen wir Ihnen die erweiterten Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für das Jahr 2014 bereit.


09.12.2013

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2014 in Höhe von 1,05 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 0,93 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,12 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


06.12.2013

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2014: Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2014 zur Verfügung



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