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26.09.2014

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) für das Jahr 2015 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.


26.09.2014

Die Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2014, für die für 2015 keine Anfrage erforderlich ist, stellen wir Ihnen im Bereich Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2014 zur Verfügung.


01.09.2014

Zur Vorbereitung auf das Anfrageverfahren nach § 6 Abs. 2 KHEntgG (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, NUB) für 2015 stellen wir Ihnen die aktualisierten Verfahrenseckpunkte zur Verfügung. Die NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2015 können Sie ausschließlich über das InEK Datenportal an das InEK schicken.

Die Verfahrenseckpunkte, die Informationen zum NUB-Anfrageverfahren im InEK Datenportal sowie weitere Dokumente erhalten Sie im Bereich "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)".


22.07.2014

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Entwicklung von Investitionsbewertungsrelationen gem. § 10 KHG für das Jahr 2014 auf unserer Internetseite zum Herunterladen zur Verfügung.


22.07.2014

Ab sofort stellen wir Ihnen eine aktualisierte Aufstellung der Krankenhäuser mit Kalkulationsvereinbarung zur Verfügung.


10.07.2014

Ab sofort stellen wir Ihnen den Endbericht zum Forschungsauftrag zur Mengenentwicklung gem. § 17b Abs. 9 KHG zum Herunterladen zur Verfügung.


22.05.2014

Ab sofort stellen wir Ihnen die Zusammenstellung aus dem G-DRG-Vorschlagsverfahren für 2015 zur Verfügung


24.04.2014

Zur sachgerechten Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß
§ 17d KHG haben die Vertragsparteien auf Bundesebene angepasste Grundsätze konsentiert, die wir Ihnen ab sofort zur Verfügung stellen.


15.04.2014

Ab sofort stellen wir Ihnen den Katalog für die Investitionsbewertungsrelationen 2014 (IBR 2014) zur Verfügung.


08.04.2014

Der Gesetzgeber hat in § 17d Abs. 8 KHG die Vertragsparteien auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung, Deutsche Krankenhausgesellschaft) damit beauftragt, eine Begleitforschung zu den Auswirkungen des neuen pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen durchzuführen. Damit sollen insbesondere die Veränderung der Versorgungsstrukturen und die Qualität der Versorgung, die Auswirkungen auf die anderen Versorgungsbereiche sowie Art und Umfang von Leistungsverlagerungen untersucht werden. Zur Umsetzung der Begleitforschung wurden 98 Forschungsfragen identifiziert und ein Forschungskonzept entwickelt. Anhand der Verfügbarkeit der auszuwertenden Daten unterscheidet dieses Konzept drei Gruppen von Forschungsfragen, die in einer Nullpunktmessung (Datenjahre 2011-2012) und drei Auswertungszyklen (Datenjahre 2013-2015, 2016-2018, 2019-2021) beantwortet werden sollen. Der weit überwiegende Teil dieser Forschungsfragen ist auf der Grundlage einer Auswertung vorhandener Daten zu beantworten; für die übrigen Fragen hat der Auftragnehmer die Daten in geeigneter Form (Befragungen) selbst zu erheben und auszuwerten. Für die Beantwortung der Forschungsfragen sind auf der Grundlage eines sachgerechten methodisch-wissenschaftlichen Ansatzes die bereits aufbereiteten und vom InEK zur Verfügung gestellten Daten auszuwerten und ergänzende Daten durch Befragungen oder andere Instrumente zu erheben. Neben der Grundlaufzeit soll die Möglichkeit eröffnet werden, optional die Beantwortung der Forschungsfragen für maximal zwei weitere Auswertungszyklen (Datenjahre 2022-2024, 2025-2027) zu verlangen. Sie finden die Bekanntmachung zur EU-weiten Ausschreibung der Begleitforschung mit weiteren Informationen unter folgendem Link:

Bekanntmachung zur EU-weiten Ausschreibung der Begleitforschung



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