Die InEK GmbH – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat zum 08.07.2020 die Lizenz- und Zertifizierungsbedingungen für Grouper für das aG-DRG-System sowie für das PEPP-Entgeltsystem ab den für das Jahr 2020 gültigen Versionen aktualisiert.
Insbesondere ist das Erfordernis weggefallen, dass die zu entwickelnden Grouper ausschließlich für Abrechnungszwecke zwischen Krankenhäusern einerseits und Krankenkassen und Krankenversicherungen andererseits eingesetzt werden müssen. Es soll vielmehr künftig ausreichen, dass die Grouper jedenfalls auch für diese Zwecke verwendet bzw. veräußert werden. Entsprechend wurden auch die Regelungen der diesbezüglichen Überprüfung durch InEK angepasst sowie weitere, teilweise redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die Vertragslaufzeit wird auch das Folgejahr der jeweiligen Grouper-Version umfassen (also für den Grouper 2021 auch das Jahr 2022). Schließlich wurde, damit Interessenten noch dieses Jahr von den neuen Regelungen profitieren können, die Maximalfrist für den Abschluss des Zertifizierungsverfahrens 2020 einmalig bis zum 15.12.2020 verlängert. Die entsprechenden aktualisierten Vertragsfassungen wird InEK Interessenten auf Nachfrage zur Verfügung stellen.
Hintergrund der Aktualisierung ist unter anderem eine Abstimmung zwischen InEK und dem Bundeskartellamt. Obwohl InEK das Kartellrecht für nicht anwendbar hält und auch im Übrigen die Auffassung des Bundeskartellamts nicht teilt, konnte sich InEK auf eine Aktualisierung der Lizenzbedingungen einlassen. Grund hierfür sind aus Sicht der InEK insbesondere die durch das MDK Reformgesetz zum 01.01.2020 eingeführten Änderungen im Abrechnungsbetrieb, durch die nach Auffassung von InEK ihr gesetzlicher Auftrag implizit erweitert wurde.
Durch die mit dem Bundeskartellamt erzielte Einigung konnte InEK zudem einen Zustand der Rechtsunsicherheit sowohl für die aktuellen als auch für künftige Lizenznehmer vermeiden.