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25.11.2020

Die acht Entscheidungen der sechsten Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 11.11.2020 sowie zwei Entscheidungen der fünften Sitzung vom 28.10.2020 stellen wir Ihnen hiermit zur Verfügung:  Entscheidungen des Schlichtungsausschusses

Nach § 19 Abs. 5 KHG entscheidet der Schlichtungsausschuss bis zum 31. Dezember 2020 über die zwischen der Sozialmedizinischen Expertengruppe Vergütung und Abrechnung der Medizinischen Dienste (SEG-4) und dem Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (FoKA) bis zum 31. Dezember 2019 als strittig festgestellten Kodierempfehlungen.


24.11.2020

Ab sofort stellen wir Ihnen die Fortschreibung des §-21-Datensatzes für die Datenübermittlung zum 31.03.2021 (Datenjahr 2020) zur Verfügung.


16.11.2020

Ab sofort stellen wir ihnen die aktualisierten Hinweisen zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für das Jahr 2021 bereit.


13.11.2020

Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2020/2021 stellen wir ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2021 zur Verfügung.


13.11.2020

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2020/2021 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


13.11.2020

Wie in den Vorjahren wird eine kommentierte Migrationstabelle zur Erhöhung der Transparenz bzw. zur besseren Nachvollziehbarkeit der Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems für das Jahr 2021 zur Verfügung gestellt. Die kommentierte Migrationstabelle legt die in der Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems liegenden Gründe für die aufgezeigten Umbauten des Fallpauschalen-Katalogs dar.


12.11.2020

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die PEPP-Version 2020/2021 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


12.11.2020

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die aG-DRG-Version 2020/2021 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


12.11.2020

Ab sofort stellen wir Ihnen eine FAQ-Liste mit ersten Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUGV 2021 zur Verfügung. Wir werden die FAQ-Liste sukzessive ergänzen.


12.11.2020

Ab sofort stellen wir Ihnen erste Informationen zur weiteren Vorgehensweise zur Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV) für das Jahr 2021 zur Verfügung.

Die Anschreiben zur Übermittlung der Auswertungsergebnisse des InEK werden ab Donnerstag, den 12.11.2020, per Fax an die ermittelten Krankenhäuser versendet.



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