Zur Umsetzung der Vorgaben des § 17b Abs. 3 S. 6 KHG wurde auf Basis der Ergänzungsvereinbarung vom 16.08.2022 am Freitag, dem 23. September 2022 die dritte Ziehung von Krankenhäusern, die zur Teilnahme an der Kostenkalkulation verpflichtet werden, unter notarieller Begleitung durchgeführt. Für den Entgeltbereich „DRG“ wurden insgesamt 30 Ziehungen durchgeführt, bei denen jeweils ein Krankenhaus zufällig gezogen wurde. Das Ziehungsergebnis stellen wir Ihnen gem. § 4 Abs. 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation ab sofort als pdf-Dokument zur Verfügung.