Gemäß § 137j Abs. 1 Satz 9 SGB V hat das InEK unter Angabe des Namens und der Kennzeichen nach § 293 Abs. 1 und 6 SGB V eine vergleichende Zusammenstellung der für jeden Standort eines Krankenhauses ermittelten Pflegepersonalquotienten bis zum 31. August eines jeden Jahres auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Der Pflegepersonalquotient beschreibt gem. § 137j Abs. 1 Satz 1 SGB V das Verhältnis der Anzahl des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zum Pflegeaufwand eines Krankenhauses. Zum besseren Verständnis wird in der vergleichenden Zusammenstellung das Verhältnis aus Pflegeaufwand geteilt durch die Pflegekräfte, also der Kehrwehrt angegeben. Aufgrund zusätzlicher Analysen und einer umfassenderen Plausibilisierung sowohl der von den Krankenhäusern übermittelten Daten als auch der daraus resultierenden Ergebnisse erfolgt die Veröffentlichung der vergleichenden Zusammenstellung – in Absprache mit dem Bundesministerium für Gesundheit – in diesem Jahr mit einer zeitlichen Verzögerung.
Vergleichende Zusammenstellung der Pflegepersonalquotienten im Jahr 2022