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17.11.2022

Ab sofort stehen Ihnen die nach § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG vom InEK zu veröffentlichenden Angaben aus den Wirtschaftsprüfertestaten  gemäß § 6a Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 und 5 KHEntgG krankenhausbezogen zur Verfügung.


17.11.2022

Ab sofort stehen Ihnen die nach § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG vom InEK zu veröffentlichenden Angaben aus den Vereinbarungsunterlagen  gemäß § 6a Absatz 3 Satz 3 KHEntgG krankenhausbezogen zur Verfügung.


15.11.2022

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die PEPP-Version 2022/2023 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


14.11.2022

Gemäß § 137j Abs. 1 Satz 9 SGB V hat das InEK unter Angabe des Namens und der Kennzeichen nach § 293 Abs. 1 und 6 SGB V eine vergleichende Zusammenstellung der für jeden Standort eines Krankenhauses ermittelten Pflegepersonalquotienten bis zum 31. August eines jeden Jahres auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Der Pflegepersonalquotient beschreibt gem. § 137j Abs. 1 Satz 1 SGB V das Verhältnis der Anzahl des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zum Pflegeaufwand eines Krankenhauses. Zum besseren Verständnis wird in der vergleichenden Zusammenstellung das Verhältnis aus Pflegeaufwand geteilt durch die Pflegekräfte, also der Kehrwehrt angegeben.  Aufgrund zusätzlicher Analysen und einer umfassenderen Plausibilisierung sowohl der von den Krankenhäusern übermittelten Daten als auch der daraus resultierenden Ergebnisse erfolgt die Veröffentlichung der vergleichenden Zusammenstellung – in Absprache mit dem Bundesministerium für Gesundheit – in diesem Jahr mit einer zeitlichen Verzögerung.

Vergleichende Zusammenstellung der Pflegepersonalquotienten im Jahr 2022


14.11.2022

Gemäß § 137i SGB V ist der Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand zum Zwecke der Differenzierung der Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen jährlich weiterzuentwickeln. Der Pflegelast-Katalog wird darüber hinaus auch bei der Berechnung des Pflegepersonalquotienten gemäß § 137j SGB V benötigt, der das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zum Pflegeaufwand eines Krankenhauses beschreibt. Auch § 137j SGB V sieht eine jährliche Aktualisierung des Pflegelast-Katalogs vor. Der Katalog weist für alle vollstationären Fallpauschalen des aG-DRG-Katalogs für 2023 ein tagesbezogenes Relativgewicht für den Pflegeaufwand eines Patienten aus. Details werden in den „Erläuterungen zum Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) – Version 2023“ ausführlich beschrieben.

Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) Version 2023


11.11.2022

Ab sofort stellen wir Ihnen eine FAQ-Liste mit ersten Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUGV 2023 zur Verfügung. Wir werden die FAQ-Liste sukzessive ergänzen.


11.11.2022

Ab sofort stellen wir Ihnen erste Informationen zur weiteren Vorgehensweise zur Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV) für das Jahr 2023 zur Verfügung.

Die Anschreiben zur Übermittlung der Auswertungsergebnisse des InEK werden ab Freitag, den 11.11.2022, per E-Mail und Fax an die ermittelten Krankenhäuser versendet.


25.10.2022

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die aG-DRG-Version 2019/2022 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


20.10.2022

Gemäß § 3 der Obduktionsvereinbarung ist das Kalkulationsergebnis für die durchschnittlichen Kosten einer Obduktion zu veröffentlichen.

Das aktuelle Kalkulationsergebnis stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


19.10.2022

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die PEPP-Version 2021/2023 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.



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