Aktuelles


Bildschirmansicht

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

27.01.2016

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 3 der NUB-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen (Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG) mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich "Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden" zum Herunterladen zur Verfügung.


25.01.2016

Im Bereich Definitionshandbuch 2016 stellen wir Ihnen ein Addendum zum Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2016 Kompaktversion (Stand: 07.12.2015) zur Verfügung. Zeitgleich stellen wir Ihnen eine aktualisierte Version des Definitionshandbuchs G-DRG Version 2016 Kompaktversion zur Verfügung.


21.12.2015

Ab sofort stellen wir Ihnen die Fortschreibung des Datensatzes für die Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2015 zum 31.03.2016 zur Verfügung.


21.12.2015

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des PEPP-Systems 2016 sowie den PEPP-Browser 2016 mit den Kalkulationsergebnissen für das PEPP-Entgeltsystem 2016 zur Verfügung.


21.12.2015

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2016 sowie den G-DRG-Report-Browser 2016 mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.


09.12.2015

Ab sofort stellen wir Ihnen eine ergänzende Klarstellung zur Fallzusammenfassung bei mehr als zwei Aufenthalten (DRG) der Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene zur Verfügung. Diese Klarstellung ist als Ergänzung zu den Leitsätzen des BMGS aus 2004 zu sehen - der Vollständigkeit halber stellen wir Ihnen diese Leitsätze ebenfalls nochmals bereit.


09.12.2015

Ab sofort stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2016 zur Verfügung.


07.12.2015

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2016 in Höhe von 1,15 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 0,90 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,25 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


07.12.2015

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2016 Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2016 zur Verfügung. Zeitgleich stellen wir Ihnen eine aktualisierte Vollversion des Definitionshandbuchs G-DRG Version 2016 zur Verfügung.


01.12.2015

Der Gesetzgeber hat in § 17d Abs. 8 KHG die Vertragsparteien auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung, Deutsche Krankenhausgesellschaft) damit beauftragt, eine Begleitforschung zu den Auswirkungen des neuen pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen durchzuführen. Damit sollen insbesondere Veränderungen der Versorgungsstrukturen und die Qualität der Versorgung, die Auswirkungen auf die anderen Versorgungsbereiche sowie Art und Umfang von Leistungsverlagerungen untersucht werden. Zur Umsetzung der Begleitforschung wurden 98 Forschungsfragen identifiziert und ein Forschungskonzept entwickelt. Anhand der Verfügbarkeit der auszuwertenden Daten unterscheidet dieses Konzept drei Gruppen von Forschungsfragen, die in einer Nullpunktmessung (Datenjahre 2011-2012) und zwei Auswertungszyklen (Datenjahre 2013-2015, 2016-2018) beantwortet werden sollen. Der weit überwiegende Teil dieser Forschungsfragen ist auf der Grundlage einer Auswertung vorhandener Daten zu beantworten; für die übrigen Fragen hat der Auftragnehmer die Daten in geeigneter Form (Befragungen) selbst zu erheben und auszuwerten.  Sie finden die Bekanntmachung zur EU-weiten Ausschreibung der Begleitforschung mit weiteren Informationen unter folgendem Link:

http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:420350-2015:TEXT:DE:HTML



seitenübergreifender Abschnitt