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09.12.2016

Das Dokument mit den ergänzenden Fallbeispielen zur PEPPV 2017 enthielt einige Tippfehler. Wir stellen Ihnen ein aktualisiertes Dokument mit Korrektur der Tippfehler in den Beispielen 3, 4 und 24 zur Verfügung.


09.12.2016

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2017 Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2017 zur Verfügung.


09.12.2016

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2017 Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2017 zur Verfügung.


01.12.2016

Ab sofort stellen wir Ihnen die Liste der DRGs mit einem Sachkostenanteil von mehr als 2/3 gem. § 3 Abs. 3 der Vereinbarung zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags zum Herunterladen zur Verfügung.


30.11.2016

Das Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des PEPP-Systems (PEPP-Vorschlagsverfahren) für das Jahr 2018 wird am 30. November 2016 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.  

Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.


30.11.2016

Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2018“ (G-DRG-Vorschlagsverfahren für 2018) wird am 30. November 2016 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.


29.11.2016

Auf Beschluss der Vertragsparteien auf Bundesebene vom 25.11.2016 wird Anlage 6 des Fallpauschalen-Katalogs beim Zusatzentgelt ZE2017-09 Hämoperfusion um den ab dem 01.01.2017 gültigen OPS-Kode 8-821.2 Adsorption zur Entfernung hydrophober Substanzen (niedrig- und/oder mittelmolekular) ergänzt. Den aktualisierten, im Übrigen unveränderten, Fallpauschalen-Katalog stellen wir Ihnen ab sofort zum Herunterladen zur Verfügung.


29.11.2016

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine unter Gremienvorbehalt stehende Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung gem. § 17b Abs. 1 S. 5 KHG i.V.m. § 9 Abs. 1c KHEntgG zur gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen mit Grundsätzen für die Abrechnung und Budgetvereinbarung konsentiert. Krankenhäuser, die nach den Bestimmungen der Ergänzungsvereinbarung im Jahr 2017 die nicht abgesenkten Bewertungsrelationen für die in Anlage 2 der Vereinbarung zur gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen genannten DRGs abrechnen, müssen sich bis spätestens zum 10.01.2017 beim InEK melden, um auf eine entsprechende Liste gesetzt zu werden. Details entnehmen Sie bitte der Vereinbarung. Das Formblatt zur Meldung an das InEK stellen wir Ihnen separat zum Herunterladen zur Verfügung.


23.11.2016

Ab sofort stellen wir Ihnen die inhaltlich unveränderten, redaktionell aktualisierten Klarstellungen und ergänzende Fallbeispiele der Selbstverwaltungspartner zur PEPPV 2017 zum Herunterladen zur Verfügung.


23.11.2016

Ab sofort stellen wir Ihnen die aktualisierten Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für das Jahr 2017 bereit.



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