Empfehlung für die Kalkulation von Entgelten gemäß § 6 BPflV


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Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine Empfehlung gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 4 BPflV für die Kalkulation von krankenhausindividuellen Entgelten gemäß § 6 BPflV vereinbart. Die Kalkulationshinweise sind der Empfehlung als Anlage beigefügt. Die Hinweise betreffen die Kalkulation von krankenhausindividuellen Entgelten nach § 6 BPflV.

Wird von den örtlichen Vertragsparteien ein krankenhausindividuelles Entgelt gemäß § 6 Absatz 2 BPflV und § 6 Absatz 4 BPflV vereinbart, melden die an der Vereinbarung beteiligten gesetzlichen Krankenkassen Art und Höhe des Entgelts an die Vertragsparteien auf Bundesebene. Dabei sind auch die der Vereinbarung zu Grunde liegenden Kalkulationsunterlagen und die vom Krankenhaus vorzulegende ausführliche Beschreibung der Methode zu übermitteln. Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben das InEK damit beauftragt, die Meldungen gemäß § 6 Absatz 2 BPflV und § 6 Absatz 4 BPflV anzunehmen. Die Meldungen gemäß § 6 Abs. 2 bzw. § 6 Abs. 4 BPflV erfolgen in elektronischer Form ausschließlich über das Datenportal entsprechend der Anlagen A und B der Kalkulationshinweise. Die Übermittlung ggf. vorhandener weiterer Kalkulationsunterlagen und Begründungen kann formlos über das Datenportal erfolgen.

Vereinbarung über Empfehlungen gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 4 BPflV für die Kalkulation von krankenhausindividuellen Entgelten:

XX.pdf
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Hilfestellung für die Kalkulation von krankenhausindividuellen Entgelten gem. § 6 BPflV - Anlage der Empfehlung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BPflV:

Kalkulationsempfehlung_Entgelte § 6 BPflV_final.pdf
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Anlage A der Hilfestellung: Kostenkalkulationsblatt für krankenhausindividuelle Entgelte gem. § 6 BPflV:

Anlage_A_Kalkulationsempfehlung_TherapDiagVerf.xls
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Anlage B der Hilfestellung: Kalkulationsblatt Kosten Gabe von Medikamenten:

Anlage_B_Kalkulationsempfehlung_Medikamente.xls
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Aktuelle Anlage 5 des Handbuchs zur Kalkulation von Behandlungskosten:

Anlage5_PSY_aktuell.pdf
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