Fallzahl-Meldung I68D/E


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Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung gem. § 17b Abs. 1 S. 5 KHG i.V.m. § 9 Abs. 1c KHEntgG zur gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen mit Grundsätzen für die Abrechnung und Budgetvereinbarung konsentiert. Krankenhäuser mit Leistungserbringung und einer Fallzahl bis einschließlich der Median-Fallzahl für die DRGs I68D und/oder I68E, die nach den Bestimmungen der Ergänzungsvereinbarung die nicht abgesenkten Bewertungsrelationen für die genannten DRGs abrechnen, müssen bis spätestens zum 01.11.2020 im InEK Datenportal ihre entsprechenden Fallzahlen melden.

25.11.2016: Ergänzungsvereinbarung
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Die Meldung der Fallzahl erfolgt über das InEK-Datenportal. Für die Nutzung des InEK Datenportals ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Nach Anmeldung und Freischaltung der entsprechenden Funktion können Sie die Meldung für die DRGs I68D und I68E vornehmen. Je Krankenhaus (-IK) ist eine Meldung für die Anzahl der vollstationären Fälle des Datenjahres 2019 (Summe der Fälle aus Haupt- und Belegabteilung) für I68D und/oder I68E vorzunehmen. Die Fallzahl bezieht sich immer auf das gesamte Krankenhaus (IK). Als Service zeigen wir Ihnen die von Ihnen gem. § 21 KHEntgG gemeldete Fallzahl des Datenjahres 2019 nach der Anmeldung an. Mit der Schaltfläche „auf die Liste setzen“ geben Sie Ihre Meldung an das InEK ab. Sie erhalten nach erfolgreicher Übermittlung der Meldung eine Bestätigungsmail. Nach erfolgreicher Übermittlung wird Ihr Krankenhaus auf die entsprechende Liste für die Abrechnung der nicht abgesenkten Bewertungsrelationen gesetzt.

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