Dokumente für gezogene Krankenhäuser


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Das InEK hat das Konzept zur Abfrage und Übermittlung von Daten für die Festlegung und Weiterentwicklung von pflegesensitiven Bereichen und zugehörigen Pflegepersonaluntergrenzen im Sinne von § 137i Absatz 1 SGB V für das Jahr 2020 überarbeitet. Gemäß dem Konzept sind die betroffenen Krankenhäuser verpflichtet, die in Anlage 3 „Informationen über die Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen“ skizzierten Daten für den Berichtszeitraum vom 01.09.2019 bis zum 30.11.2019 an das InEK zu liefern. Die Lieferung der Daten erfolgt bis zum 25. Mai 2020. Bitte beachten Sie dabei, dass während dieses Zeitraums nach Durchsicht auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der gelieferten Daten ggf. eine oder mehrere Korrekturlieferungen vorzunehmen sind. Die erste Datenlieferung sollte entsprechend so rechtzeitig wie möglich erfolgen (spätestens bis zum 13.03.2020).

Gezogene Krankenhäuser senden uns bitte spätestens bis zum 14. Februar 2020 die Anlage 2a „Ansprechpartner“ mit der Benennung des/der Ansprechpartner/s Ihres Krankenhauses zurück.

Für die erfolgreiche Teilnahme an der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen steht den Krankenhäusern gem. § 137i Abs. 3a SGB V eine pauschalierte Vergütung in Abhängigkeit von Anzahl und Qualität der übermittelten Datensätze zu. Für die Auszahlung der pauschalierten Vergütung geben Sie bitte in Anlage 2b „Bankverbindung“ eine entsprechende Bankverbindung an.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Anlage 3 „Informationen über die Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen“.

Gemeinsam mit den auszufüllenden Excel-Dateien/CSV-Dateien erhalten die vom Krankenhaus benannten Ansprechpartner nach Anmeldung (oder Registrierung) im InEK-Datenportal eine ausführliche Datensatzbeschreibung. Die Tabellen der Excel-Dateien enthalten Beispiele zur Illustration und besseren Nachvollziehbarkeit der Datensatzbeschreibung.

Die Übermittlung der geforderten Angaben erfolgt ausschließlich verschlüsselt über das Dropbox-Verfahren im InEK-Datenportal oder den InEK-Datendienst. Bereits registrierte Nutzer können sich hier anmelden.

Eine Zusammenstellung der Antworten auf häufig auftretende Fragen finden Sie in der hier hinterlegten FAQ-Liste.

Bitte verwenden Sie die folgenden Wege, um das eigens eingerichtete PpUG-Betreuungsteam im InEK bei allen Fragestellungen rund um die Datenlieferung zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen zu kontaktieren. Zur schnelleren Bearbeitung der Rückfragen bitten wir Sie freundlich um Angabe Ihres Institutionskennzeichens (IK).

 

E-Mail: PPUG-Weiterentwicklung@inek-drg.de
Tel.: 02241 / 93 82-130
Fax: 02241 / 93 82-36

 

Für technischen Support steht Ihnen die Datenstelle (Tel.: 02241 / 93 82-38) zur Verfügung.

Anlage_2a_Ansprechpartner

Anlage_2a_Ansprechpartner
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Anlage_2b_Bankverbindung

Anlage_2b_Bankverbindung
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Anlage 3 - Informationen für gezogene Krankenhäuser

Anlage 3 - Informationen für gezogene Krankenhäuser
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Datensatzbeschreibung_PPUG_Weiterentwicklung (Stand: 29.01.2020)

Datensatzbeschreibung_PPUG_Weiterentwicklung
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Dateien: für die Datenlieferung auszufüllende Excel-Dateien/CSV-Dateien (Stand: 29.01.2020)

PPUG_20200129 Dateien
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