Kalkulationshandbuch


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Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben in Abstimmung mit dem InEK eine erste Version eines Handbuches zur Kalkulation von Behandlungskosten in Einrichtungen gem. § 17d KHG erstellt.

Das Kalkulationshandbuch beschreibt im Sinne eines anwendungsorientierten Leitfadens die Methodik zur Kalkulation von Behandlungskosten in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen gem. § 17d KHG (PSY-Einrichtungen). Die Behandlungskosten werden den einzelnen Behandlungstagen eines Behandlungsfalles zugerechnet. Die auf diese Weise erzielten Kalkulationsergebnisse dienen der Pflege und Weiterentwicklung des PSY-Entgeltsystems. Für die an der Erhebung von Kostendaten zur Weiterentwicklung des PSY-Entgeltsystems teilnehmenden Einrichtungen stellen die im Handbuch beschriebenen Kalkulationsverfahren eine verbindlich umzusetzende Vorgabe dar.

Methodische Grundsätze

Die Kostenzurechnung auf den Kostenträger „Behandlungstag eines Behandlungsfalles“ folgt einem Vollkostenansatz auf Istkostenbasis. Dabei werden alle Patienten, Leistungen und Kosten des Krankenhauses einbezogen, die nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen unter den Vergütungsrahmen des PSY-Entgeltsystems fallen. Vom PSY-Entgeltsystem nicht erfasste Leistungs- und Kostenanteile sind aus der Kalkulationsbasis auszugliedern. Bezugszeitraum der Kalkulation ist ein abgeschlossenes Kalenderjahr (Datenjahr). Die für die Kalkulation verwendeten Kostendaten müssen sich aus dem testierten Jahresabschluss des Krankenhauses für das betreffende Datenjahr ableiten.

Die Kostenzurechnung auf den Kostenträger unterscheidet zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten. Einzelkosten sind für teure Sachgüter entsprechend dem für den einzelnen Kostenträger dokumentierten Verbrauch, bewertet mit Anschaffungspreisen, zuzurechnen. Anlage 10 führt die in die Einzelkostenzurechnung einzubeziehenden Artikelgruppen auf. Die Gemeinkostenzurechnung erfolgt über Bezugsgrößen, die für definierte Leistungsbereiche nach Kostenarten differenziert vorgegeben sind (Darstellung in Anlage 5).

Vorgehensweise

Ausgangspunkt der Kalkulation sind die gemäß KHBV gegliederten Aufwandsarten in der Finanzbuchhaltung, die durch die Kostenstellenrechnung je Kostenstelle ausgewiesen werden. Die Gesamtkosten des Krankenhauses werden sowohl in der Kostenartenrechnung als auch in der Kostenstellenrechnung um Kostenanteile bereinigt, die nicht im Zusammenhang mit in das PSY-Entgeltsystem einbezogenen Leistungen stehen. Darüber hinaus ist ggf. durch Kostenumgliederungen eine Übereinstimmung zwischen dem für jede Kostenstelle ausgewiesenen Kosten- und Leistungsvolumen sicherzustellen.

Anhand der zwischen den Kostenstellen bestehenden Leistungsverflechtungen werden im Zuge der Innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (IBLV) die Kosten der „indirekten“ Kostenstellen (erbringen keine Leistungen am Patienten) auf die „direkten“ Kostenstellen (Leistungserbringung unmittelbar für Patienten) verteilt. Für dieses Verfahren gibt das Kalkulationsschema in den Anlagen 8 und 9 einheitlich anzuwendende Verrechnungsschlüssel vor.

Anschließend werden die Kosten der direkten Kostenstellen im Rahmen der Kostenträgerrechnung den Patienten zugeordnet, die Leistungen dieser Kostenstellen in Anspruch genommen haben. Einzelkosten für teure Sachgüter werden entsprechend der patientenbezogenen Verbrauchsdokumentation zugerechnet. Für die Gemeinkosten werden Kalkulationssätze je Leistungseinheit für die nach Kostenarten vorgegebenen Bezugsgrößen berechnet.

Die im Ergebnis kalkulierten Behandlungskosten werden in einer einheitlichen modularen Struktur aufbereitet. Die einzelnen Kostenmodule sind sowohl durch einen Kostenarten- als auch einen Kostenstellenbezug definiert. Daraus ergibt sich eine Matrixstruktur der Kosten, die in Anlage 5 wiedergegeben ist.

Anforderungen an die Krankenhäuser

Die aus dem Kalkulationsschema resultierenden Anforderungen an Qualität und Vollständigkeit der für die Kalkulation benötigten Daten sind aus einer vom InEK aufgestellten Checkliste erkennbar.

Krankenhäuser sollten danach insbesondere im Bereich EDV eine separate Datenumgebung für die Kalkulation einrichten sowie über EDV-gestützte Kosten- und Leistungsdaten verfügen.

Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung müssen in der Lage sein, Informationen zur Abgrenzung nicht kalkulationsrelevanter Aufwendungen sowie Verrechnungsschlüssel zur Durchführung der Innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (IBLV) zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist die Kostenstellenrechnung auf die erweiterte Anforderung auf Basis der KHBV auszurichten.

Aus der Dokumentation der Kalkulationsarbeiten muss insbesondere die Ableitung der Kalkulationsgrundlage aus dem testierten Jahresabschluss, die Abgrenzungen nicht kalkulationsrelevanter Aufwendungen und Leistungen sowie die Vorgehensweise bei der Einzel- und Gemeinkostenzurechnung auf den Kostenträger (patientenbezogene Leistungsdokumentation, Kostendaten) hervorgehen.

Kalkulation von Behandlungskosten
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