Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) Version 2023


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Stand: 14.11.2022

Gemäß § 137i SGB V ist der Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand zum Zwecke der Differenzierung der Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen jährlich weiterzuentwickeln. Der Pflegelast-Katalog wird darüber hinaus auch bei der Berechnung des Pflegepersonalquotienten gemäß § 137j SGB V benötigt, der das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zum Pflegeaufwand eines Krankenhauses beschreibt. Auch § 137j SGB V sieht eine jährliche Aktualisierung des Pflegelast-Katalogs vor. Der Pflegeaufwand am Standort eines Krankenhauses wird mit Hilfe des Katalogs zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand ermittelt.

Ausgehend von der Katalog-Version 0.99 als erste Version wurde daher der Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) zum 31. Mai 2020 in der Version 2020 und zum 31.08.2021 in der Version 2021 weiterentwickelt. Mit dem bisherigen Vorgehen wäre das aG-DRG-System 2022 (= G-DRG-System für das Jahr 2022 nach Ausgliederung der Pflegepersonalkosten) zu verwenden gewesen. Insbesondere mit Blick auf die Abbildung von COVID-19-Fällen konnten in der Weiterentwicklung für das Jahr 2023 einige Verbesserungen erzielt werden. Deshalb wird der Anfang September 2022 vorgestellte für das Jahr 2023 weiterentwickelte aG-DRG-Grouper als Grundlage für den Pflegelast-Katalog bereits verwendet.

Um die Verbundenheit des vorliegenden Pflegelast-Katalogs mit dem aG-DRG-System 2023 hervorzuheben und etwaige Missverständnisse zu vermeiden, wurde die Versionsbezeichnung „Version 2023“ gewählt. Eine „Version 2022“ gibt es somit nicht.

Der Katalog beinhaltet für alle DRGs des aG-DRG-Systems 2023 (= G-DRG-System für das Jahr 2023 nach Ausgliederung der Pflegepersonalkosten) ein tagesbezogenes Relativgewicht für den Pflegeaufwand eines Patienten und berücksichtigt dabei mögliche Fachabteilungsaufenthalte auf Normal- oder Intensivstation. Die eigenständigen Bewertungsrelationen für Kinder (< 16 Jahren) zeigten sich ebenso als sachgerecht wie die eigenständigen Bewertungsrelationen für Senioren (Alter ≥ 75 Jahre), wenn sich hierdurch ihr höherer Pflegeaufwand sachgerecht abbilden lässt.

Da nach der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten die pflegeassoziierten Zusatzentgelte keinen weiteren nennenswerten Erklärungsbeitrag für die Pflegelast liefern, kann auch im Pflegelast-Katalog in der Version 2023 auf eine Ausweisung der pflegeassoziierten Zusatzentgelte verzichtet werden.

Ausgehend von der Katalog-Version 2021 als Vorgängerversion wurde der Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand in diesem Jahr in der Version 2023 weiterentwickelt. Die Inhalte und die Herleitung der Relativgewichte werden in den „Erläuterungen zum Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) – Version 2023“ des InEK ausführlicher beschrieben.

Pflegelast-Katalog Version 2023 (PDF)
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Pflegelast-Katalog Version 2023 (Excel)
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Erläuterungen zum Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) - Version 2023
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