Pflegepersonaluntergrenzen 2022


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Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen  in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV) für das Jahr 2022

Mit der am 08.11.2021 geänderten Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) werden bestimmte Bereiche in Krankenhäusern als pflegesensitiv festgelegt (Allgemeine Chirurgie, Herzchirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Kardiologie, Geriatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Neurologie, Neurologische Schlaganfalleinheit, Neurologische Frührehabilitation, Intensivmedizin, Pädiatrische Intensivmedizin, Allgemeine Pädiatrie, Spezielle Pädiatrie und Neonatologische Pädiatrie). Für diese ermittelten pflegesensitiven Bereiche werden Pflegepersonaluntergrenzen vorgegeben.

PpUG-Nachweis-Vereinbarung für das Jahr 2022

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die PpUG-Nachweis-Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen konsentiert. Danach sind quartalsweise (zum 15.04.2022, 15.07.2022, 15.10.2022 und 15.01.2023) die durchschnittliche Pflegepersonalausstattung (differenziert nach Pflegefachkräften und Pflegehilfspersonal), die durchschnittliche Personalausstattung an Hebammen, die durchschnittliche Patientenbelegung (für die Nachtschicht ermittelt aus dem Mitternachtsbestand, für die Tagschicht ermittelt aus dem Patientenstand um 12:00 Uhr), die Anzahl an Patienten, die durchschnittliche Anzahl an aufgestellten Betten, die Anzahl an Belegungstagen und die Anzahl der Schichten, in denen die Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten wurden, an das InEK und die örtlichen Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG zu melden.

Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen

Zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen im Jahr 2022 ist das InEK durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt worden, unter Anpassung des Konzepts zur Abfrage und Übermittlung von Daten im Sinne des § 137i Abs. 3a SGB V erneut eine Datenerhebung durchzuführen. Auf Grundlage dieses Konzepts wurden Krankenhäuser ausgewählt, Daten zur Herstellung der für die Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen erforderlichen Datengrundlage zu liefern. Die diesjährige Weiterentwicklung umfasst die neuen Bereiche Urologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO) sowie Rheumatologie. Durch die Schaffung einer breiten Datengrundlage für diese neuen pflegesensitiven Bereiche soll auch in diesen Bereichen die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen zu ermöglicht werden.

Die Anlagen 2a, 2b und 3 sowie die auszufüllenden Excel-Dateien/CSV-Dateien finden die gezogenen Krankenhäuser hier Dokumente für gezogene Krankenhäuser

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