aG-DRG-System 2021


Bildschirmansicht

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

Das InEK hat den Vertragsparteien auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung, Deutsche Krankenhausgesellschaft) mit Datum vom 28. August 2020 eine Entwurfsfassung des aG-DRG-Fallpauschalen-Katalogs 2021 und des Pflegeerlös-Katalogs 2021 vorgelegt.

Zur Umsetzung der Vorgaben in § 17b Abs. 1 Satz 6 KHG hinsichtlich der erlösseitigen Korrektur des Sachkostenanteils der Bewertungsrelationen sowie zur Umsetzung der Regelungen in § 17b Abs. 1 Satz 5 KHG zur gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen haben die Vertragsparteien auf Bundesebene jeweils eine Vereinbarung geschlossen, die das InEK bei der Ermittlung der Bewertungsrelationen umgesetzt hat. Dabei werden die Korrektur des Sachkostenanteils der Bewertungsrelationen und die gezielte Absenkung von Bewertungsrelationen im Rahmen der Kalkulation der aG-DRG-Fallpauschalen so umgesetzt, so dass sich auf nationaler Ebene keine Änderung in der Summe der effektiven Bewertungsrelationen ergibt (reiner Umverteilungseffekt). Details zur Vorgehensweise bei der Korrektur des Sachkostenanteils sowie der gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen werden im Abschlussbericht veröffentlicht.

Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene wurden der aG-DRG-Fallpauschalen-Katalog für 2021 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen vereinbart.

Zur frühzeitigen und umfangreichen Vorbereitung der örtlichen Entgeltverhandlungen stellen wir das Definitionshandbuch zum Fallpauschalen-Katalog in verschiedenen Versionen zur Verfügung:

die Version 2019/21 basiert auf den 2019 gültigen amtlichen Schlüsseln der ICD-10-GM Version 2019 und des OPS Version 2019,

die Version 2020/21 basiert auf den 2020 gültigen amtlichen Schlüsseln der ICD-10-GM Version 2020 und des OPS Version 2020,

die Version 2021 basiert auf den 2021 gültigen amtlichen Schlüsseln der ICD-10-GM Version 2021 und des OPS Version 2021.

Bitte beachten Sie, dass die Versionen 2020/21 und 2021 des Definitionshandbuchs erst mit zeitlicher Verzögerung bereitgestellt werden können. Entsprechende Informationen über den Zeitpunkt der Bereitstellung finden Sie jeweils auf unserer Startseite.

Die Grouper-Software in den Versionen 2019/21, 2020/21 und 2021 wird nach den Vorgaben des InEK von den entsprechenden Firmen erstellt und durch das InEK zertifiziert. Die Versionen 2020/21 und 2021 der Grouper-Software können erst mit zeitlicher Verzögerung analog zum Definitionshandbuch bereitgestellt werden. Die zertifizierten Grouper finden Sie nach Abschluss des jeweiligen Zertifizierungsverfahrens im Bereich Grouper / Zertifizierung. Über den Zeitpunkt der Bereitstellung informieren wir Sie auf unserer Startseite.

Eine Liste von NUB-Leistungen (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden), die für 2020 mit Status 1 versehen waren und nach der Weiterentwicklung des aG-DRG-Fallpauschalen-Katalogs für 2021 im G-DRG-System abgebildet sind, wird im Bereich Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zur Verfügung gestellt. Für diese Leistungen ist keine Anfrage gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2021 erforderlich.

seitenübergreifender Abschnitt