Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation


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Zur Umsetzung der Vorgaben des § 17b Abs. 3 S. 6 KHG haben die Vertragsparteien auf Bundesebene eine Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation geschlossen.

Danach wird die aus freiwillig an der Kostenerhebung teilnehmenden Krankenhäusern zusammengesetzte Stichprobe um weitere Krankenhäuser ergänzt, die zur Teilnahme an der Kostenerhebung verpflichtet werden. Auf Basis des als Anlage 1 der Vereinbarung beigefügten Konzepts werden erstmals zum 31.10.2016 mittels Losverfahren unter notarieller Begleitung zufällig 40 Krankenhäuser aus dem Entgeltbereich „DRG“ ausgewählt, die für 5 Jahre zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation durch verpflichtende Kalkulationsteilnahme beitragen. Basis der Ziehung sind Krankenhäuser, die aufgrund ihres Leistungsspektrums und ihrer Trägerschaft einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Repräsentativität leisten können. Der Ziehung unterliegen nach der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität alle Krankenhäuser, welche nicht auf freiwilliger Basis und zugleich erfolgreich an der Kostenerhebung teilnehmen. (vgl. Anlage 1 der Vereinbarung).

Vereinbarung nach § 17b Abs. 3 Satz 6 KHG
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Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben durch ihre „Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung gemäß § 17b Absatz 3 Satz 6 KHG zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation vom 02.09.2016“ (Ergänzungsvereinbarung) eine Aktualisierung des Ziehungskonzepts – durch Erweiterung des Konzepts für den Entgeltbereich „PSY“ sowie für die Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen – vorgenommen (Anlage 1 der Ergänzungsvereinbarung).

Ergänzungsvereinbarung_2017_09_01_Repräsentativität_Kalkulation_inkl_Anlagen
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Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation – Änderungsvereinbarung

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine Änderungsvereinbarung zu den Vereinbarungen zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation geschlossen. Mit dieser Vereinbarung werden die Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation vom 02.09.2016 sowie die entsprechende Ergänzungsvereinbarung vom 01.09.2017 angepasst.

Änderungsvereinbarung vom 17.07.2019

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Zur besseren Lesbarkeit stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation sowie die entsprechende Ergänzungsvereinbarung in einer jeweiligen Lesefassung zur Verfügung, in denen die in der Änderungsvereinbarung konsentierten Anpassungen enthalten sind.

Lesefassung_Vereinbarung_Kalkulationsstichprobe
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Lesefassung_Ergänzungsvereinbarung_Kalkulationsstichprobe
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Änderungsvereinbarung vom 16.08.2022
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Änderungsvereinbarung vom 03.07.2023
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Zur besseren Lesbarkeit stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation in einer Lesefassung, in der die in der Änderungsvereinbarung konsentierten Anpassungen enthalten sind, als Serviceleistung ohne Haftung für Übertragungsfehler und/oder Vollständigkeit zur Verfügung.

Lesefassung_Vereinbarung_Repräsentativität_Kalkulation
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