Vierte Ziehung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation


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Zur Umsetzung der Vorgaben des § 17b Absatz 3 Satz 4 KHG wurde auf Basis der Änderungsvereinbarung vom 03.07.2023 am Freitag, dem 22. September 2023 die vierte Ziehung von Krankenhäusern, die zur Teilnahme an der Kostenkalkulation verpflichtet werden, unter notarieller Begleitung durchgeführt.

Für den Entgeltbereich „DRG“ wurden insgesamt 50 Ziehungen durchgeführt, bei denen jeweils ein Krankenhaus zufällig gezogen wurde. Die Verpflichtung zur Kalkulationsteilnahme aus der vierten Ziehung erstreckt sich auf die Datenjahre 2024 – 2028 (Kalkulationsteilnahme 2025 – 2029). Das Ziehungsergebnis stellen wir Ihnen gem. § 4 Absatz 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation ab sofort als pdf-Dokument zur Verfügung. Die dort aufgelisteten Krankenhäuser erhalten einen schriftlichen Bescheid gem. § 2 Absatz 2 der Vereinbarung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation mit Angaben zu den mit der Verpflichtung verbundenen Arbeiten, den Voraussetzungen einer erfolgreichen Kalkulationsteilnahme (inkl. pauschalierter Vergütung) und den mit der Verpflichtung verbundenen Sanktionsregelungen.

Entgeltbereich „DRG“

Für die Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulationsstichprobe im Entgeltbereich „DRG“ wurden 50 Ziehungsrunden durchgeführt. In jeder Ziehungsrunde standen jeweils die 30 Krankenhäuser zur Auswahl, die anhand ihrer Trägerschaft und ihres DRG-Leistungsspektrums den höchsten Beitrag zur Erhöhung der Repräsentativität leisten konnten. Hinsichtlich der Trägerschaft wurden 27 Krankenhäuser in privater, 18 Häuser in frei-gemeinnütziger und 5 Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft gezogen.

Ziehungsergebnis vom 22.09.2023 Entgeltbereich „DRG“
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