Inhalt
Anträge an den Schlichtungsausschuss zur verbindlichen Klärung von Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung können über das Portal des Schlichtungsausschusses gestellt werden. Dazu ist eine einmalige Registrierung notwendig.
Hinweise zur Antragstellung über das Portal finden Sie in der Verfahrensbeschreibung. Grundsätzliche Informationen entnehmen Sie bitte der Vereinbarung sowie der Geschäftsordnung.
- Verfahrensbeschreibung
- Verfahrensbeschreibung_Schlichtungsausschuss_04012021.pdf (459,25 kB) Download-Hilfe?