Weiterentwicklung


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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat das InEK am 19. Dezember 2019 für eine Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen im Jahr 2020 beauftragt. Dazu war das Konzept zur Abfrage und Übermittlung von Daten, die für die Festlegung und Weiterentwicklung von pflegesensitiven Bereichen und zugehörigen Pflegepersonaluntergrenzen im Sinne von § 137i Absatz 1 SGB V erforderlich sind, zu überarbeiten. Für die Festlegung und Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen werden die Daten einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern benötigt. Mit der diesjährigen Ziehung von Krankenhäusern ist die Verpflichtung verbunden, Daten gem. § 137i Abs. 3a SGB V für die Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen für bestimmte pflegesensitive Bereiche zu liefern.

PpUG-Konzept - Par 137i Absatz 3a SGB V - Stand: 23. Januar 2020

PpUG-Konzept - Par 137i Absatz 3a SGB V - Stand: 23. Januar 2020
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Die Ziehung der Krankenhäuser erfolgte in Umsetzung des Konzepts gem. § 137i Abs. 3a SGB V am 27. Januar 2020 in den Räumlichkeiten des InEK unter notarieller Begleitung. Die entsprechenden Krankenhäuser werden zwischen dem 29.01.2020 und 31.01.2020 per Fax über die Verpflichtung gem. § 137i Abs. 3a SGB V zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen informiert. Dem Anschreiben mit den Ziehungsergebnissen können weitere detaillierte Informationen zum Ablauf der Datenlieferung entnommen werden. Nur Krankenhäuser, die nach dem Konzept gem. § 137i Abs. 3a SGB V ermittelt und gezogen wurden, werden vom InEK angeschrieben.

29.01.2020: Weiterentwicklung Pflegepersonaluntergrenzen gem. § 137i Abs. 3a SGB V – Ziehungsergebnis 2020

Weiterentwicklung Pflegepersonaluntergrenzen gem. § 137i Abs. 3a SGB V – Ziehungsergebnis 2020
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