Anfrageverfahren


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Verfahren „Anfragen an das InEK“ in Zusammenhang mit dem G-DRG-System (Anfrageverfahren)

Die Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG sehen für die erfolgreiche Weiterentwicklung des G-DRG-Klassifikationssystems und zur Förderung dessen Akzeptanz die Notwendigkeit, zum Zweck einer sachgerechten Abbildung von Krankenhausfällen Anfragen zum G-DRG-System offiziell zu beantworten. Daher haben die Selbstverwaltungspartner das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) beauftragt, Anfragen in Zusammenhang mit dem G-DRG-Klassifikationssystem durch ein regelhaftes Verfahren zu beantworten.

Die aktuelle Verfahrensbeschreibung zum Anfrageverfahren finden Sie im Bereich „Verfahrensbeschreibung“.

Das für die Dokumentation und Übermittlung von Anfragen erforderliche Tool finden Sie im Bereich „Tool zum Anfrageverfahren“.

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