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06.12.2023
DRG-Systemzuschlag für 2024 vereinbart
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2024 in Höhe von 1,43 € pro Fall vereinbart. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,14 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,29 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.