Pflegepersonalquotienten


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Veröffentlichung der vergleichenden Zusammenstellung der Pflegepersonalquotienten gem. § 137j Abs. 1 Satz 9 SGB V im Jahr 2021

Stand: 04.10.2021

 

Gemäß § 137j Abs. 1 Satz 9 SGB V hat das InEK unter Angabe des Namens und der Kennzeichen nach § 293 Abs. 1 und 6 SGB V eine vergleichende Zusammenstellung der für jeden Standort eines Krankenhauses ermittelten Pflegepersonalquotienten bis zum 31. August eines Jahres, erstmals bis zum 31. August 2021, barrierefrei auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. In der Zusammenstellung sind standortbezogen auch die prozentuale Zusammensetzung des Pflegepersonals nach Berufsbezeichnungen auf Grundlage der nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 Lit. e KHEntgG übermittelten Daten auszuweisen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie erforderten zusätzliche Analysen und eine Plausibilisierung der Ergebnisse, sodass die Veröffentlichung der vergleichenden Zusammenstellung – in Absprache mit dem Bundesministerium für Gesundheit – in diesem Jahr etwas später erfolgt.

Der Pflegepersonalquotient beschreibt gem. § 137j Abs. 1 Satz 1 SGB V das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zum Pflegeaufwand eines Krankenhauses. Zum leichteren bzw. intuitiveren Verständnis wird in der vergleichenden Zusammenstellung das Verhältnis aus Pflegeaufwand geteilt durch die Pflegekräfte, also der Kehrwert angegeben. Damit ist die Darstellung analog zum Vorjahr, als die vom InEK ermittelten Pflegepersonalquotienten den Krankenhäusern von den Vertragsparteien nach § 9 KHEntgG weitergeleitet wurden.

 

 

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