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Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV) für das Jahr 2020
Mit der Verordnung werden bestimmte Bereiche in Krankenhäusern als pflegesensitiv festgelegt (Bereich mit Leistungen der Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie, Herzchirurgie, Neurologie, Schlaganfalleinheit und neurologische Frührehabilitation). Für diese ermittelten pflegesensitiven Bereiche werden Pflegepersonaluntergrenzen vorgegeben.
Nachweisvereinbarung für das Jahr 2020
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweisvereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen konsentiert. Danach sind quartalsweise (zum 15.04.2020, 15.07.2020, 15.10.2020 und 15.01.2021) die durchschnittliche Pflegepersonalausstattung (differenziert nach Pflegefachkräften und Pflegehilfspersonal), die durchschnittliche Patientenbelegung (gemessen nach dem Mitternachtsbestand), die durchschnittliche Anzahl an aufgestellten Betten, die Anzahl an Belegungstagen und die Anzahl der Schichten, in denen die Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten wurden, an das InEK und die örtlichen Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG zu melden.
Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen im Jahr 2020
Zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen im Jahr 2020 ist das InEK durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt worden, unter Anpassung des Konzepts zur Abfrage und Übermittlung von Daten im Sinne des § 137i Abs. 3a SGB V erneut eine Datenerhebung durchzuführen. Auf Grundlage dieses Konzepts wurden Krankenhäuser ausgewählt, Daten zur Herstellung der für die Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen erforderlichen Datengrundlage zu liefern. In der diesjährigen Weiterentwicklung stehen neben den in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) genannten pflegesensitiven Bereichen Geriatrie, Herzchirurgie, Intensivmedizin, Kardiologie, Neurologie, Neurologische Frührehabilitation, Neurologische Schlaganfalleinheit und Unfallchirurgie auch die neuen Bereiche Allgemeine Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie im Fokus. Eine breite Datengrundlage in den neuen Bereichen Allgemeine Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie zielt u.a. darauf, auch in diesen Bereichen die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen zu ermöglichen.
Die Anlagen 2a, 2b und 3 sowie die auszufüllenden Excel-Dateien/CSV-Dateien finden die gezogenen Krankenhäuser hier.