Inhalt
Besondere Einrichtungen
Gemäß § 17b Abs. 1 Satz 10 KHG können besondere Einrichtungen, deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen einer Häufung von schwerkranken Patienten oder aus Gründen der Versorgungsstruktur mit dem DRG-Fallpauschalen-Katalog noch nicht sachgerecht vergütet werden, zeitlich befristet aus dem Vergütungssystem genommen werden. Das Nähere dazu regeln die Vertragsparteien auf Bundesebene in einer Vereinbarung.
- 11.12.2019:VBE 2020
- VBE_2020_20191125.pdf (202,34 kB) Download-Hilfe?