Inhalt
Das InEK hat gem. § 137i Absatz 3a Satz 1 SGB V ein Konzept zur Abfrage und Übermittlung von Daten für die Festlegung und Weiterentwicklung von pflegesensitiven Bereichen und zugehörigen Pflegepersonaluntergrenzen im Sinne von § 137i Absatz 1 SGB V erarbeitet. Gemäß des Konzepts sind die betroffenen Krankenhäuser verpflichtet, die in Anlage 3 „Informationen über die Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen“ skizzierten Daten für den Berichtszeitraum vom 01.09.2018 bis zum 30.11.2018 an das InEK zu liefern. Die Lieferung der Daten erfolgt im Zeitraum vom 15. Februar 2019 bis zum 31. Mai 2019. Bitte beachten Sie dabei, dass nach Durchsicht auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der gelieferten Daten ggf. eine oder mehrere Korrekturlieferungen vorzunehmen sind. Die erste Datenlieferung sollte entsprechend so rechtzeitig wie möglich erfolgen (spätestens bis zum 15.03.2019).
Gezogene Krankenhäuser senden uns bitte spätestens bis zum 8. Februar 2019 die Anlage 2a „Ansprechpartner“ mit der Benennung des/der Ansprechpartner Ihres Krankenhauses zurück.
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen steht den Krankenhäusern gem. § 137i Abs. 3a SGB V eine pauschalierte Vergütung in Abhängigkeit von Anzahl und Qualität der übermittelten Datensätze zu. Für die Auszahlung der pauschalierten Vergütung geben Sie bitte in Anlage 2b „Bankverbindung“ eine entsprechende Bankverbindung an.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Anlage 3 „Informationen über die Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen“.
Gemeinsam mit den auszufüllenden Excel-Dateien/CSV-Dateien erhalten die vom Krankenhaus benannten Ansprechpartner nach Anmeldung (oder Registrierung) im InEK-Datenportal eine ausführliche Datensatzbeschreibung mit Ausfüllhinweisen. Die Tabellen enthalten Beispiele zur Illustration und besseren Nachvollziehbarkeit der Datensatzbeschreibung.
Die Übermittlung der geforderten Angaben erfolgt ausschließlich verschlüsselt über das Dropbox-Verfahren im InEK-Datenportal oder den InEK-Datendienst. Bereits registrierte Nutzer können sich hier anmelden.
Eine Zusammenstellung der Antworten auf häufig auftretende Fragen finden Sie in der hier hinterlegten FAQ-Liste.
Bei weiteren Fragen zur technischen oder inhaltlichen Umsetzung der PpUG-Weiterentwicklung können Sie sich auch gerne direkt an das InEK wenden.
Per E-Mail: PpUG-Weiterentwicklung@inek-drg.de
Per Telefon: 02241-9382-130
Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Dokumente für das Jahr 2020 hier zu finden sind!
- Anlage_2a_Ansprechpartner
- Anlage_2a_Ansprechpartner.docx (111,9 kB) Download-Hilfe?
- Anlage_2b_Bankverbindung
- Anlage_2b_Bankverbindung.docx (110,96 kB) Download-Hilfe?
- Anlage 3 - Informationen für gezogene Krankenhäuser
- Anlage 3 - Informationen für gezogene Krankenhäuser.pdf (103,78 kB) Download-Hilfe?
Datensatzbeschreibung
- 31.01.2019: Datensatzbeschreibung_PPUG_Weiterentwicklung
- Datensatzbeschreibung_PPUG_Weiterentwicklung.pdf (498,11 kB) Download-Hilfe?