Inhalt
Das Kalkulationshandbuch beschreibt einheitliche Grundsätze und Verfahrensweisen für die Aufbereitung und Übermittlung der für die Berechnung der Investitionsbewertungsrelationen benötigten Kostendaten. Sie stellen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser eine verbindlich umzusetzende Vorgabe dar.
Methodische Grundsätze
Die Investitionskostenkalkulation betrachtet die Anlagenausstattung als Teil des Behandlungsprozesses im Krankenhaus. Die einzelnen Anlagegüter sind daher ihrem Einsatz entsprechend den jeweiligen Leistungsstellen zuzuordnen. Ausgehend von dem nach Art und Umfang unterschiedlich weit gefassten Investitionsgeschehen in den Krankenhäusern liegt der Kalkulation eine nach sachlichen und zeitlichen Kriterien abgegrenzte Ausschnittsbetrachtung zugrunde. Dafür werden einheitlich abgegrenzte Ausschnitte der Anlagenausstattung festgelegt (Investitionskostenmodule), die über die Art der Anlagegüter und den Ort ihres Einsatzes definiert sind. Durch die Zuordnung der einzelnen Anlagegüter zu vorgegebenen Anlagenkonten sowie der leistungserbringenden Kostenstellen zu vorgegebenen Kostenstellengruppen schafft das Krankenhaus die Grundlage für eine modulare Gliederung der Investitionskosten.
Maßgeblich für die in der Kalkulation zu berücksichtigenden Investitionen und deren Kosten sind die Regelungen des KHG zur Investitionsförderung. So müssen die einzelnen Investitionen förderfähig im Sinne des KHG sein. Ob und in welchem Umfang für eine förderfähige Investitionsmaßnahme tatsächlich Fördermittel gewährt wurden, ist für die Kalkulation dagegen ohne Belang. Kosten sind im Umfang der in § 2 Nr. 2 und 3 KHG definierten Investitionskosten einzubeziehen. Für vom Krankenhaus angeschaffte Anlagegüter sind die nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) heranzuziehen. Kostenanteile, die nach den gesetzlichen Regelungen nicht förderfähig sind, sind aus der Kalkulationsbasis auszugliedern.
Für die Kalkulation wird ein Datenjahr und ein damit verbundener Kalkulationszeitraum festgelegt. Die Ergebnisse der Kalkulation beziehen sich auf die Behandlungsfälle und die im Krankenhaus vorhandene Anlagenausstattung des Datenjahres. Der Kalkulationszeitraum grenzt eine mit dem Datenjahr verknüpfte Periode von sieben Jahren ab, der die für die Kalkulation verwendeten Kostendaten entstammen dürfen. Damit liegt der Kalkulation ein Anlagenbestand zugrunde, der zum Zeitpunkt der Kalkulation nicht älter als sieben Jahre ist.
Vorgehensweise
Investitionsmaßnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen für die Kalkulation relevant. Das bedeutet, dass sich die Kalkulation nicht a priori auf sämtliche getätigten Investitionen oder gar den gesamten im Krankenhaus vorhandenen Anlagenbestand erstreckt. Vielmehr müssen die einzelnen Investitionsmaßnahmen mindestens den durch ein Investitionskostenmodul beschriebenen Ausschnitt der gesamten Anlagenausstattung abdecken. Ein Mindestvolumen an relevanten Investitionskosten wird explizit nicht vorgegeben.
Im Rahmen der Kalkulationsarbeiten prüfen die Krankenhäuser, ob bzw. für wie viele Investitionskostenmodule diese Voraussetzungen zutreffen. Die dadurch erfassten Anlagegüter und Investitionskosten sind Gegenstand der Kalkulation und der damit verbundenen Datenbereitstellung.
Anforderungen an die Krankenhäuser
Für die Kalkulation werden Angaben aus verschiedenen Datenbeständen benötigt: Daten zur Anlagenausstattung und den damit verbundenen Investitionskosten, gebäudebezogene Daten sowie fallbezogene Daten.
Die Kalkulation baut in wesentlichen Teilen auf den Daten der Anlagenbuchhaltung auf. Die benötigten Daten umfassen im Wesentlichen Angaben zum Anlagenbestand (Stand der Zu- und Abgänge von Anlagegütern zum 31.12. des Datenjahres), Stammdaten der Anlagegüter (u.a. Bezeichnung, Zugangsjahr, Nutzungsdauer, Standort/Kostenstelle) sowie Anschaffungs- und Herstellungskosten je Anlagegut.
Die Kalkulationskrankenhäuser richten für die Durchführung der Kalkulation eine separate Datenumgebung außerhalb des produktiven DV-Systems ein. Kostenarten (Anlagenkonten) und Kostenstellen müssen den durch die KHBV vorgegebenen Strukturen entsprechen. Darauf aufbauend gelten ergänzende Kalkulationsanforderungen an die Gliederungsstruktur der Anlagenkonten und Kostenstellen: Die Anlagegüter des Krankenhauses sind einer erweiterten Kontengliederung zuzuordnen, die in Anlage 5 des Kalkulationshandbuchs dargestellt wird. Für die Gliederung der Kostenstellen ist eine Mindest-Anforderung vorgegeben, die Anlage 4 des Kalkulationshandbuchs zu entnehmen ist.
Datenbereitstellung
Die errechneten Investitionskosten des Krankenhauses für jedes in die Kalkulation einbezogene Investitionskostenmodul werden dem InEK in einer Datenlieferung bereitgestellt. Die dabei zu beachtende Datensatzstruktur wird in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite des InEK bereitgestellt.
Über die Investitionskosten hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen Angaben zu den in die Investitionskostenkalkulation einzubeziehenden Behandlungsfällen bereitzustellen. So müssen Krankenhäuser, die sich nicht an der Kalkulation zur Weiterentwicklung des DRG- bzw. PSY-Entgeltsystems beteiligen, für jeden Behandlungsfall, dem Investitionskostenanteile zuzurechnen sind, Angaben zu den an der Behandlung beteiligten Leistungsbereichen übermitteln. Darüber hinaus kann sich für alle an der Kalkulation von Investitionskosten teilnehmenden Krankenhäuser die Notwendigkeit ergeben, einzelne Behandlungsfälle für die Zurechnung bestimmter Investitionskostenanteile gesondert zu kennzeichnen.
- 13.03.2012: Kalkulationshandbuch Investitionskosten
- INV-Kalkulationshandbuch_Version 1.0.pdf (1,4 MB) Download-Hilfe?