Inhalt
Gemäß § 6a Absatz 3 Satz 6 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die in § 6a Abs. 3 Satz 3 und 4 Nummer 1 bis 3 und 5 KHEntgG genannten Angaben krankenhausbezogen barrierefrei auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Wirtschaftsprüfertestate
Die „Veröffentlichung gem. § 6a Abs. 3 Satz 6 KHEntgG Wirtschaftsprüfertestate 2022“ enthält die Angaben gemäß § 6a Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 und 5 KHEntgG für das Vereinbarungsjahr 2022:
- die jahresdurchschnittliche Stellenbesetzung der Pflegevollkräfte insgesamt, gegliedert nach Berufsbezeichnungen,
- die Pflegepersonalkosten insgesamt,
- die Überprüfung der nach den Vorgaben der Vereinbarung nach § 17b Absatz 4 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und der Vereinbarung nach § 6a Absatz 1 Satz 1 KHEntgG im Pflegebudget
- zu berücksichtigenden jahresdurchschnittlichen Stellenbesetzung der Pflegevollkräfte, gegliedert nach Berufsbezeichnungen, und
- zu berücksichtigenden Pflegepersonalkosten,
- die Überprüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel im Sinne des Absatzes 1 Satz 3 KHEntgG.
Details bezüglich der zu veröffentlichenden Daten sind innerhalb der beiden Dokumente (im Excel-Dokument im Tabellenblatt „Deckblatt“ und im PDF-Dokument auf den ersten beiden Seiten) zu finden (zuletzt aktualisiert am 13.10.2023).
Vereinbarungsdaten
Die „Veröffentlichung gem. § 6a Abs. 3 Satz 6 KHEntgG Vereinbarungsdaten 2022“ enthält gemäß § 6a Absatz 3 Satz 3 KHEntgG die Angaben aus der Dokumentation des vereinbarten Pflegebudgets, die gemäß § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG von den Krankenkassen, welche Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG sind, krankenhausbezogen dem InEK zu übermitteln sind:
- die Höhe des vereinbarten Pflegebudgets,
- die jahresdurchschnittliche Stellenbesetzung der Pflegevollkräfte, gegliedert nach Berufsbezeichnungen,
- die wesentlichen Rechengrößen zur Herleitung der vereinbarten, im Pflegebudget zu berücksichtigenden Kosten und der Höhe des Pflegebudgets.
Details bezüglich der zu veröffentlichenden Daten sind innerhalb der beiden Dokumente (im Excel-Dokument im Tabellenblatt „Deckblatt“ und im PDF-Dokument auf den ersten beiden Seiten) zu finden (zuletzt aktualisiert am 15.08.2024).