Inhalt
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung gem. § 17b Absatz 1 Satz 5 KHG in Verbindung mit § 9 Absatz 1c KHEntgG zur gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen mit Grundsätzen für die Abrechnung und Budgetvereinbarung konsentiert. Krankenhäuser mit Leistungserbringung und einer Fallzahl bis einschließlich der Median-Fallzahl für die DRGs I68D und/oder I68E und/oder I68F, die nach den Bestimmungen der Ergänzungsvereinbarung die nicht abgesenkten Bewertungsrelationen für die genannten DRGs abrechnen, müssen bis spätestens zum 26.11.2021 im InEK Datenportal ihre entsprechenden Fallzahlen melden. Die Frist wurde aufgrund der verspäteten Bereitstellung des Fallpauschalen-Katalogs für 2022 verlängert.
- 25.11.2016: Ergänzungsvereinbarung
- Ergänzungsvereinbarung_20161125.pdf (94,65 kB) Download-Hilfe?
Die Meldung der Fallzahl erfolgt über das InEK-Datenportal. Für die Nutzung des InEK Datenportals ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Nach Anmeldung und Freischaltung der entsprechenden Funktion können Sie die Meldung für die DRGs I68D, I68E und I68F vornehmen. Je Krankenhaus (-IK) ist eine Meldung für die Anzahl der vollstationären Fälle des Datenjahres 2020 (Summe der Fälle aus Haupt- und Belegabteilung) für I68D und/oder I68E und/oder I68F vorzunehmen. Die Fallzahl bezieht sich immer auf das gesamte Krankenhaus (IK). Als Service zeigen wir Ihnen eine Abschätzung der entsprechenden Fallzahlen nach der Anmeldung an. Mit der Schaltfläche „auf die Liste setzen“ geben Sie Ihre Meldung an das InEK ab. Sie erhalten nach erfolgreicher Übermittlung der Meldung eine Bestätigungsmail. Nach erfolgreicher Übermittlung wird Ihr Krankenhaus auf die entsprechende Liste für die Abrechnung der nicht abgesenkten Bewertungsrelationen gesetzt.