Die Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG (Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) haben das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) beauftragt, Anfragen im Zusammenhang mit dem G-DRG-Klassifikationssystem (Abrechnungsbestimmungen, Deutsche Kodierrichtlinien, Eingruppierung in DRG-Fallgruppen etc.) offiziell durch ein regelhaftes Verfahren zu beantworten.
Ziel der Selbstverwaltung ist eine stetige Qualitätsverbesserung der Ausgangsdaten für eine sachgerechte Kalkulation von Pauschalen von Krankenhausfällen sowie eine nachhaltige Verminderung von Streitfällen bei abweichenden Auffassungen über die Abrechnung von Krankenhausfällen.
Zur Vorbereitung auf das Verfahren „Anfragen an das InEK“ in Zusammenhang mit dem G-DRG-System stellen wir Ihnen die Verfahrenseckpunkte und das Anfragetool zur Verfügung. Mit Veröffentlichung des Anfragetools können ab sofort Anfragen in Zusammenhang mit dem G-DRG-System – ausschließlich auf elektronischem Wege – an das InEK gesendet werden.
Die Verfahrenseckpunkte sowie das Anfragetool erhalten Sie im Bereich „Anfragen an das InEK“ in Zusammenhang mit dem G-DRG-System.